Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 71
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1953/0071
weil es Güter in dessen Gebiet besaß. Man kann daraus auch
schließen, daß die beiden Gaue noch zusammengehörten zu der Zeit,
als die Kirchenbehörde die Einteilung der Landkapitel nach den
Gaugrafschaften vornahm, was schon vor dem Jahre Tausend wohl
geschah.

In diesem Zehntregister ist nach „Schappach" die Pfarrei Schenkenzell
mit folgendem Eintrag angeführt:

„Cella Pincern e. Plebanus residens ibidem iur. dicit viginti

libr. Argentinen. den. in redd. soluit primo termino viginti sol. cius-

dem monete in decima. Item secundo termino dedit iterum viginti

sol. Argentinen. den. et sie soluit totum hoc anno."

(Schenkenzell. Der daselbst residierende Pfarrer erklärt rechtsverbindlich
20 Pfund Straßburger Pfennige (Denare) als Einkommen. Er zahlt zum ersten Termin
20 Schilling (Solidi) derselben Münze als Zehnten. Ebenso zum zweiten Termin
gibt er ebenfalls 20 Schillinge Straßburger Pfennige (Straßburger Münze), und so
zahlt er das Ganze dieses Jahr.)

Nach Schenkenzell folgt Schiltach mit nachstehendem Eintrag:
,,S c h i 11 a c h. Rector ibidem iur. dicit tringinta Septem libr. Argentinen
. den. in redd. soluit primo termino duas libr. minus octo
den. eiusdem monete. Item secundo termino dedit triginta quatuor
sol. et octo den. Argentinem. et sie soluit totum hoc anno."

(S c h i 11 a c h. Der Pfarrherr daselbst erklärt rechtsverbindlich 37 Pfund Straßburger
Münze als Einkommen. Er zahlt zum ersten Termin 2 Pfund weniger
8 Pfennig (Denare) derselben Münze. Ebenso zum zweiten Termin gibt er 34 Schillinge
(Solidi) und 8 Pfennige (Denare) Straßburger Münze, und so zahlt er das Ganze
dieses Jahr.)

Zum Vergleich seien die Einkommen einiger Pfarrherrn aus der
Nachbarschaft angeführt, wie sie im Zehntregister von 1275 festgelegt
wurden: Schappach 40 Pfund Straßburger Münze, Sulzbach
10 Pfund Straßburger Münze, der Prior von Rippoldsau 60 Pfund
Straßburger Münze, Wolf ach 26 Mark, Gutach 12 Mark, Hornberg
18 Mark, Oberndorf a. N. 20 Mark (1 Mark waren 2 Pfund); Reinerzau
10 Tübinger Pfund, der Abt von Alpirsbach 180 Pfund Tübinger
Münze, Rötenberg 6 Mark.

Zu den Aufgaben des Gaugrafen gehörte die Unterteilung seines
Gaues in Gemarkungen, soweit diese Bildung noch nicht auf
der Grundlage der Hundertschaften erfolgt war. Bei der späten und
zunächst noch dünnen Besiedlung des oberen Kinzigtales mußten
neben verwaltungstechnischen auch noch wirtschaftliche Gesichtspunkte
mit herangezogen werden, um eine Gemarkung lebensfähig
zu gestalten. Es kann gesagt werden, daß die Einteilung des weiten
Waldgebietes hier mit Umsicht und Weitblick erfolgte, denn ab-

71


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1953/0071