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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 140
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unter keinen Umständen. Es handelt sich bei dem Gut um 86 Sester
Ackerfeld und mehrere Wiesen. Am 13. Mai 1809 schreibt Landrentmeister
Herbst in Mahlberg: Die Güterpreise Friesenheims, die sich
immer in einem hohen Stand erhielten, fangen allmählich an, herunterzufallen
. Eine Folge vorhergegangener, überhäufter Verkäufe
herrschaftlichen und privaten Besitzes, des niederen Standes der
Naturalienpreise und des allgemeinen Geldmangels. Des ungeachtet
mangelt es in Friesenheim an Käufern nicht, welche sich auf den
steigerungsweisen Ankauf einzelner Güterstücke in annehmliche
Preise einlassen, wegen deren Zahlung der Verkäufer durchaus nicht
verlegen zu sein braucht. Beträchtliche Käufe aber, wie das in Frage
kommende Gut, können in unserem Ort nur solche Leute unternehmen
, welche noch ansehnliche Ersparnisse von früheren, glücklicheren
Jahren besitzen und mit diesen eine beträchtliche Schuld
zu tilgen wissen. Allein Leute dieser letzteren Klasse wie Zipf,
Killius und Tascher unternehmen nicht leicht so bedeutende Käufe.
Die Felder der letztgenannten Ackersleute liegen zwar in dem
großen Friesenheimer Bann zerstreut umher, ein großer Teil von
ihnen gehört zur guten Klasse, und sämtliche Felder sind bei der
Tüchtigkeit der Besitzer in gutem Bau und Stand. Bei einer Versteigerung
kommt ein Sester Feld durchschnittlich auf 138 Gulden.

Am 13. Juni 1813 kam es zur Allodifikation, d. h. also zum Ubergang
des Schupflehens zum Privateigentum, des Gutes des Jakob
Schmidt, der am 16. November 1805 das Schupflehen erhalten
hatte durch den Erlaß des mit abteilicher Gewalt versehenen Priors
des Benediktinerstifts Schuttern, Beda. Er war der Nachfolger des
mit Tode abgegangenen Joseph Siegele und das Lehen, „unser und
unseres Stifts frey eigentümliches Guth den bekannten Lehensrechten
und Gewohnheiten zufolge wieder anheimgefallen". Vom 8. Oktober
1816 datiert die Allodifikationsberechnung für Karl Günther,
Christian Steffen, Benedikt Kohlers Erben, Georg Siegele, Joseph
Siegele, Landolin Billharz, Jakob Schmidt IL, Jakob Zipf, Sebastian
Siegele, Michael Erb bei der Brück, Johannes Röderer, Jakob Fünner,
der jung, Michael Killius IL, sämtlich von Friesenheim. Einigen ist
die Allodifikationssumme zu hoch, sie wollen nicht das ganze Gut,
sondern sich nur teilweise allodifizieren lassen, weshalb sich Verhandlungen
mit der Regierung ergeben bezüglich der Abrechnung,
die den Bürgern zu lange dauern. Sie müssen nach dem Kauf alle
Äcker und Wiesen innerhalb drei Monaten auf eigene Kosten um-
steinen und darüber ein ausführliches Verzeichnis mit allen An-
stößern sowohl der Regierung als auch dem Kloster einliefern.

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