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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 166
(PDF, 57 MB)
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waren die Hubsprüche, die eine stete Weiterentwicklung der Weis-
tumstexte bewirkten. Die Dorf weistümer wurden in den Dorf Ordnungen
zusammengefaßt. Manche Sammlungen von Weistümern wurden
auch in Zinsbücher oder Urbarien, in Salbücher oder Urkundenverzeichnisse
, endlich in Kopialbücher aufgenommen. Seit dem 15.
und 16. Jahrhundert hatten auch die Bauern im Kampf um ihre alte
Rechte großes Interesse daran, solche Weistümersammlungen zur
Hand zu haben.

Die Weistümer von Schwarzach, Stollhofen, Ulm und Vimbuch
sind vollständig im Band I von Grimms Weistümern publiziert, teilweise
im Band V die von Dangolsheim, Tränheim, Dossenheim,
Drusenheim und Schwindratzheim. Ungedruckte Weistümer sind im
Bezirksarchiv-Unterelsaß zu Straßburg aufbewahrt, und zwar aus
Dangolsheim-Tränheim Dinghof rechte von 1464, 1495, 1524 und vom
17. bis 18. Jahrhundert, aus Dossenheim erneuert 1464, aus Küttols-
heim eine Weisung über der Schöffen Recht von 1395, eine Weisung
der Huber über das Hubrecht von 1533 und Dinghofrechte erneuert
1516 und 1543, aus Schwindratzheim Dinghofrechte vor 1550 und
Hubersprüche vom 17. Jahrhundert. Im Generallandesarchiv zu Karlsruhe
sind ungedruckte Dinghofrechte aus Dangolsheim-Tränheim
von 1314, 1317, 1318, 1375 und 1458, aus Schwindratzheim von 1314,
1317 und 1458. Das umfangreichste Weistum ist das Ulmer aus dem
14. Jahrhundert mit 28 Artikeln und handelt von der Abhaltung des
Hubgerichtes, vom Empfang des Abtes, von den Rechten der Huber,
vom Wald- und Weidgenuß und Eckerich und vom Förster- und
Schultheißenamt. Dem Vimbucher Weistum, das aus 22 Artikeln besteht
, wurde von späterer Hand die Jahreszahl 1460 beigeschrieben,
ist aber seinen Hauptbestimmungen nach offenbar viel älter. Ähnlich
umfangreich ist das Schwarzacher Weistum aus dem 14. Jahrhundert341
).

341) Grimms Weistümer Sammlung, Band I.

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