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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 169
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Priester setzen und aus dem Zehnten und anderen Pfarrgefällen erhalten
. Der Aufforderung seines Schaffners zur Anwendung von Gewalt
folgte Graf Philipp IV. nicht. Er ordnete gleich seinem Vater
evangelische Pfarrer nach Lichtenau und begnügte sich damit, Abt
und Konvent bei einer Änderung in Kenntnis zu setzen. Der schwebende
Zustand blieb; die kirchliche Neuordnung im Gericht war
wieder aufgeschoben. Vor allem drängte die Pfarrhausfrage zu einer
Entscheidung. Der alte Scherzheimer Pfarrhof stand unbewohnt; das
„St.-Katharinen-Pfründhüslin" des vormaligen Frühmessers genügte
einem verheirateten Geistlichen nicht. Hanau forderte daher mit
Nachdruck den Bau eines Pfarrhauses in Lichtenau.

Schwer hielt es, den vorläufig recht großen Bedarf an Pfarrern in
der Grafschaft Hanau-Lichtenberg zu decken. Da die von Buchsweiler
unterstützten Stipentiaten bei weitem nicht ausreichten, sah man
sich genötigt, nach auswärtigen Bewerbern suchen zu lassen. Hierbei
ereignete sich ein Vorfall, der geeignet war, das bisher gute
Verhältnis zwischen Philipp IV. und den Theologen der Stadt Straßburg
zu trüben. Denn die hanauischen Räte nahmen trotz schwerster
Bedenken den Straßburger Pfarrkandidaten Beatus Matzenhove
r , einen Schweizer aus Zürich, in den Kirchendienst des
Landes auf, ließen ihn am 18. Oktober 1553 durch den Superatten-
dens (Superintendenten) Leonhardus in Pfaffenhofen examinieren
und den 22. Oktober zu Lichtenau ordinieren und dem zum Gottesdienst
versammelten Kirchspiel als Pfarrer und Seelsorger präsentieren
. Diese Handlung billigte Graf Philipp nicht. In seinem Auftrage
zeigte der Schaffner am 21. November die Versetzung des
Pfarrers von Pfaffenhofen — Christopherus Stipitius laut Pfarrbuch
— auf die Pfarrei Lichtenau in Schwarzach an. Abt Martin erhob
Einspruch: „Herr Christoffel, als er vormals zu Lichtenau gesessen,
hab er ihn, den Abt, und seinesgleichen zu viel Malen geschelmet
und wär übel ausgegangen; sollte er das fürder von ihm leiden, wär
ihm nit wohl möglich." Doch möchte der Graf mit seiner Verwilligung
„Herrn Lenhardten, itzigen Pfarrer zu Kork", dahin berufen. Den
Pfarrhausbau lehnte der Prälat wiederum ab: „Wenn er gleich die
zwei Häuser zu Scherzheim und Lichtenau verkaufe, werde ihm doch
kein Geld, und müsse er also nichtsdestoweniger das Pfarrhaus aus
seinem Säckel bauen; lieber wolle er die Pfarrei den Stiftsherren zu
Baden gegen 10 fl. Jahreszins übergeben, die würden vielleicht
lugen, wie sie die Pfarr versehen. Und ob ihm gleich die vorigen
Pfarrherren alle Jahr 10 V. Korns hätten geben sollen, hätte doch
keiner etwas gegeben. Deshalb wäre ihm nit gelegen zu bauen."

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