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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 171
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liehe. Bischof Erasmus übernahm die Vermittlung. Der Abt benannte
Donnerstag nach Ostern, den 23. April 1554, als gütlichen Tag nach
Zabern. In der Unterhandlung stand der markgräfliche Rat und
Haushofmeister Hans von Rinkenberg dem Kloster bei; die hanauische
Herrschaft wurde durch des Grafen Rat und Sekretarius Dr. Johannes
Fleischbein und Hans Zoller, den Schaffner zu Lichtenau, vertreten.
Gemäß dem vorläufigen Abschied sollte Hanau 1100 fl. in barer
Münze oder während 40 Jahren je 60 V. Roggen liefern; innerhalb
Monatsfrist war zu- oder abzuschreiben. Graf Philipp bat um Minderung
des Kaufpreises auf 1000 fl. Zur Ersparnis weiterer Unterhandlungen
und Kosten legte der Straßburger Bischof dem Gotteshaus
nahe, es bei dieser Summe bewenden zu lassen. Im Auszug
lautet die Kauf Urkunde:

Nachdem sich in Versehung der Pfarr Schertzen, auch Reichung des Zehntens
und Erbauung eines Pfarrhauses seit etlichen Jahren allerhand Irrungen und
Spänne zugetragen, verkaufen Abt Martin und der Konvent des Gotteshauses
Schwarzach mit Willen des Bischofs Erasmus zu Straßburg und des Pfalzgrafen
Johann, Herzogs in Bayern, als Vormund der beiden minderjährigen Markgrafen
Philibert und Christoph, der Schutz- und Schirmherren des Klosters, an Graf Philipp
von Hanau den klösterlichen Groß- und Kleinzehnt zu Schertzen, Lichtenau,
Muckenschopf und Helblingen, soviel dessen in der lichtenbergischen
Obrigkeit fällig, samt dem Kirchensatz der Pfarr zu Schertzen und beider Kaplaneien
des St.-Katharinen- und St.-Nikolaus-Altars zu Lichtenau mit allen ihren Rechten
und Gerechtigkeiten. Doch behalten sich Abt und Konvent die Bodenzinse, Gülten
und Gefälle in Geld, Früchten und anderem an diesen Orten, die nicht in genannte
Pfarr und Pfründen gehören, dazu jene Gefälle, welche das Gotteshaus in den
Dörfern Ulm und Hunden besessen, endlich die hergebrachten pfarrlichen
Rechte beider Dörfer in die Pfarr Schertzen — die daraus nit eximiert noch gezogen
worden, sondern wie bisher dahin pfarren sollen — ausdrücklich vor. Geschehen
ist der Kauf um eintausend Gulden, welche Graf Philipp bar entrichtet
hat. Abt Martin stellt dem Käufer die bezüglichen Urkunden zu. Gegeben auf
St. Jörgentag des heiligen Ritters 1554.

Es siegeln der Käufer, Abt und Konvent als Verkäufer, Bischof Erasmus als
Ordinarius und Pfalzgraf Johann als Vormund seiner minderjährigen Vettern
(G.-L.-A., Urkundenabteilung 37, Konvoi. 212)22).

2!) Endlich machte der Abt den Vorbehalt, daß die zwo Bühnen auf der Beimshurst im Oberwald
, welche von zwei Schwarzacher Untertanen bebaut würden, nicht in solchen Kauf inbegriffen
wären. Dieses Feld im Fünfheimburger Wald, der alten Scherzheimer Waldmark — heute das Gewann
Benzhurst der Gemarkung Lichtenau —, ist uralter Kulturboden. 1922 wurden hier beim Pflügen ansehnliche
Teile einer aus Sandstein gehauenen Jupiter-Gigantengruppe bloßgelegt, also Zeichen einer römerzeitlichen
Siedelung. Für ihre Wasserversorgung sorgte vielleicht der Schachtbrunnen dabei, der einzige
im Walde, fast eine schwache Wegstunde von allen Ortschaften im Umkreise entfernt. Denn der Schwarzbach
oder Hurstgraben bot dem Weidevieh Wasser genug. In meiner frühen Jugend umspielte den
Waldbrunnen ein tiefes Geheimnis: er war der Kindelsbrunnen, ein Überbleibsel altgermanischen
Glaubens, der im Wasser den Quell alles Lebens ersah. Nun ist er längst zugeschüttet und seiner
Romantik entkleidet. In dem Michelbucher Weide- und Holzstreit 1326 sprachen zwölf Markleute die
Waldrechte des Hofes, darunter Hermann von Beimeshurst und Konrat zu dem
Brunnen. Die beiden Ackerhöfe waren 1554 bereits eingegangen, wurden aber wegen der Güte des
Bodens immer bebaut. Nach der mündlichen Ortsüberlieferung sollten auf der Benzhurst ein Dörflein,
d. h. Häuser gestanden haben. Siehe Wahle, Badische Fundberichte, Heft 1 (1925).

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