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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 179
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1953/0179
Ein unbekanntes Willstätter Gefällbuch
aus dem Dreißigjährigen Krieg

Von Rudolf Hahn

J. Beinert, „Geschichte des badischen Hanauerlands", 1909, 210 ff., erzählt aus
der reichbewegten Ortsgeschichte Willstätts, wie am 11. Februar 1637 die bischöflichen
Beamten und etwa 150 Soldaten aus Straßburg die Willstätter Bevölkerung
(etwa 30 Personen) mit Fluchen, Schwören, Schießen und Schlagen vor dem Schloß
zusammentrieb und sie den Eid auf den Straßburger Bischof schwören ließen. Graf
Philipp Wolfgang von Hanau klagte wegen Landfriedensbruch und erinnerte die
Untertanen an den ihm geschworenen Treueid. Am 1. Juli 1637 wurde dem Bischof
von Straßburg vom Kammergericht Speier eine Strafe von 10 Mark lötigen Goldes
auferlegt. Doch dieser kümmerte sich nicht weiter um das Urteil, sondern machte
dem Grafen von Hanau noch bis 1645 die Einkünfte streitig. —

Aus dieser Zeit datiert unser vorliegendes Gefällbuch des Willstätter Amtes, das
hiermit zum ersten Male veröffentlicht wird. Auf 114 Seiten finden wir 171 Einnahmeeinträge
und 120 Eintragungen über Ausgaben, die der fleißige
Amtsschaffner zusammentrug. Trocken und zäh müßte uns allerdings dieses Steueroder
Gefällbuch anmuten, hätte es uns der Schreiber nicht so überreich gewürzt
mit mehr oder weniger lokalhistorischen und heimatkundlichen Randbemerkungen.
Ich begnüge mich hier im wesentlichen mit einer gedrängten Wiedergabe des
Inhaltes dieses Gefällbuches.

Kriegswirren im Hanauerland

Willstätt: Innahm Habern, können nit diß iahr geben werden, weil der Habern
durch die Preisacher undt Benfelder reitter bey einnehmung deß Schloßes zu Wil-
stetten uff den Veldtern abgeetzt worden ...

Nota, die Großmüehl im Flecken Wilstett ist allerdings ruinirt, diß alß nichts
an Mulz vermögen zu erheben.

Deßgleichen auch die Kleine Müehl, so vor dem Zollthor außerthalb deß Fleckens
gestanden, gantz abgerißen.

Item 10 8 denen haußarmen Leuthen zu Wilstetten uff Weyhenachten . . .

Schweighausen: Nota, die 6 frtl. habern so die Gemeindt Schweickhaußen iahrs
geben, können nit abgerichtet werden, weil niemandt alda wohnet.

Sand: Nota, ist kein Pfarrer mehr zu Sandt, die Kirch undt fast alle Häußer
seindt verbrandt worden.

Innahm Korn von der Früematt zu Sandt. Mögen alle nit abgerichtet werden,
weil die leuth fast alle verdorben, gestorben, undt niemandt diß orts wohnen kann.

Nota, daß Gerichts ... gantze gemeindten zu Altten: Neuen, Sandt undt Schweickhaußen
haben nun wegen der Kriegsunruhe in daß 11. Jahr nit zu Hauß sein
können, die Häußer fast alle verbrandt, auch nichts alda gehauen worden, dahero
kein Zehenden der orthen gefallen.

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