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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 212
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umgehen lassen, dann muß die Stelle sobald als möglich wieder sorgfältig geschlossen
werden. In der Schutter darf nur mit Garnen und ,,Bernen" (sackförmigen
Netzen) gefischt ^werden. Brücken und Stege müssen die nötige Höhe haben, so
daß sie den Fahrweg nicht hindern. Erlaubt ist auf der Schutter das Holzflößen,
doch nur zu bestimmten Zeiten: von St. Mathäus bis zum hl. Kreuztag und von
St. Michel bis St. Kathrin. In der übrigen Zeit hat alles Holz aus der Schutter zu
verschwinden. Jeder Flößer ist verpflichtet, Schaden, den er angerichtet hat, wieder
gutzumachen. Wer es nicht von selber tut, kommt vor den Richter. Die Mühlen
von Blankenmeß und Rohrburg müssen weg, da sie den Wasserlauf hemmen. Soweit
die hauptsächlichsten Bestimmungen. Wer gegen sie verstößt, zahlt für jeden
einzelnen Fall fünf Pfund Straßburger Pfennige. Wenn es sich um einen Armen
handelt, kann das Strafmaß herabgesetzt werden. Ganz ungestraft darf keiner

aus9ehen- O. Köhler.

i DL

Anekdoten um die Schaffner von Gaisbach

Von Freifrau B. von Schauenburg

Mit dem Namen „Schaffner" werden im 17. Jahrhundert die Verwalter der grundherrlichen
Herrschaftsbezirke bezeichnet. Ob dieser Ausdruck vom Herbeischaffen
der damals meist in Naturalien geschehenen Pachten herrührt, ist fraglich. Die
Funktion eines Schaffners war viel weitergehend als die eines Gutsverwalters. Er
hatte Prozesse für seinen Herrn zu führen und zusammen mit dem Schultheiß des
Dorfes zu Gericht zu sitzen. Daß ein solcher Mann als Mittelglied zwischen dem
Adel und dem Volke viele Erfahrungen sammeln konnte, liegt auf der Hand. Auch
in dem kleinen ritterschaftlichen Bezirk Gaisbach bei Oberkirch sind seit Anfang
des 17. Jahrhunderts solche Schaffner bestätigt, und von diesen werden in den
alten Chroniken viele heitere, aber auch manch ernste Stücklein erzählt.

1. Joh. Jak. von Grimmelshausen

Der bekannte Dichter des 17. Jahrhunderts war am Ende des Dreißigjährigen
Krieges Regimentsschreiber des Offenburger Kommandanten Hans Rheinhard von
Schauenburg. Dieser hat Grimmelshausens Talent entdeckt und ihn zuerst in seiner
Regimentsstube beschäftigt und dann zu seinem Schaffner in Gaisbach gemacht.
Daß Grimmelshausen ein ulkiger Kauz war, enthüllt sich in seinen satirischen
Schriften, die ihn unsterblich gemacht haben. In seinem ewigwährenden Kalender
erzählt der Dichter von einem Wirt, der Pferdehandel trieb. Auch Grimmelshausen
hat nachweislich als schauenburgischer Verwalter mit Pferden gehandelt. Von
jenem Wirt wird weiter berichtet, daß er verdächtigt war, Wasser in seinen Wein
gemischt zu haben, wonach seine Nachbarn ein probates Mittel anwendeten. Sie
streuten nämlich ganz fein geschnittenes Stroh in den Pumpbrunnen, und siehe
da, am nächsten Tag fand sich dieses in den Weingläsern des Wirtes.

Grimmelshausen hat zwar einen solchen Streich nicht ausgeführt, denn dazu
war er ein viel zu guter Geschäftsmann. Dagegen dürfte folgendes Geschichtchen
aus seiner Praxis gekommen sein: Ein Bauer kam zum Amtmann (der Schaffner
vertrat als Gerichtsperson dieses Amt). Der Bauer hatte bei jedem Satz zur Bekräftigung
die Gewohnheit, hinzuzusetzen „Was auch wahr ist". Er klagte wegen

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