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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 20
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erläutern, die Vorteile und Vergünstigungen aufzuzeigen und die
Untertanen zur Ruhe zu ermahnen. Amtmann Egg aus Offenburg
hatte dem Markgrafen einen geeigneten Zollwärter für das orte-
nauische Landgericht Achern vorzuschlagen. Dieser berichtete, daß
hierzu der Bürger Johann Claudi Withum in Achern, ein Hutmacher
von Profession, der tauglichste wäre; dieser wohne nächst der
Acherner Bruck, wo alles Holz durchpassieren muß, könne wohl
lesen und schreiben und sei ein Mann von guten Mitteln, die erforderliche
Kaution zu stellen. Zur Feststellung der Zollabgabe sollte
das Brennholz in Oberachern beim Wehr oder aber in Freistett aufgesetzt
und abgemessen werden. Beim Flößen von Holländerholz
war dem Zöllner zuvor eine genaue Anzeige zu machen und nach
dieser der Zoll zu entrichten. Das Floß würde dann in Achern visitiert
und wäre bei Vorfinden einer größeren Menge samt einer Strafe
von 100 Reichstalern der Herrschaft verfallen. Der Zoll wurde
festgesetzt:

für 1 Holländer Tanne ad 82 Schuh lang ......... 1 fl 40 er

1 Meßbalken ad 72 Schuh lang......... 45 er

1 Dickbalken ad 62 Schuh lang......... 45 er

1 Ktibler Block, ein Drittel einer Holland. Tanne..... 30 er

100 Stück Bauholz, das Stück 10 Schuh lang, wie Pfetten, Balken,

Riegel und Sparrenholz........... 1 fl —

1 Klafter Brennholz, Buchen und Tannen, 6 Schuh hoch und

6 Schuh breit gesetzt............ 3 er

100 Bords, gute, mittlere und schlechte........ 1 fl —

100 Latten................ 20 er

1000 Schindeln............... 2 er

Alles nach dem Nürnberger Maß gerechnet! Das für die Untertanen des Landgerichts
bestimmte Bau- und Brennholz blieb zollfrei.

Der Bürger und Hutmacher Claudi Withum nahm das Amt des
Zollers an. Er hatte eine Kaution von 500 Gulden zu stellen und erhielt
als Belohnung für seine Dienste — wie die übrigen herrschaftlichen
Zoller — jeden 15. Gulden oder 15. Batzen.

Doch die Maiwaldgenossen widersetzten sich dem Kanalbau mit
allen Mitteln. Schon nach der ersten Absteckung hatten sie die
Pfähle wieder ausgerissen. Hierauf wurden mehrere Deputierte aus
den Gemeinden nach Zabern vor die Bischöfliche Regierung beordert
, wo man ihnen das unbesonnene Bezeigen gnädigst verwiesen
hat und wobei sie auch die Notwendigkeit der Aussteckung durch
Pfähle anerkannten. Diese sollte nun in Gegenwart des Bischöflichen
Amtmannes von Oberkirch, Freiherrn von Geismar, geschehen. Doch
auch dieses Mal widersetzten sie sich, rissen die Pfähle wieder

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