Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 26
(PDF, 56 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1954/0026
liefen auch Forderungen von Grundstücksbesitzern an der Acher
wegen Beschädigung ihrer Grundstücke ein. Die vereidigten Schätzer
zahlten meist gegen 80 Gulden Entschädigung aus. Auch die beiden
Papierer von Oberachern, Martin Wehrle und Franz Gembler, und
der Müller von Großweier stellten Ansprüche, da sie wegen Wassermangel
nicht arbeiten konnten. Die Gesellschaft hatte demnach bedeutende
Unkosten, viel Verdruß und konnte kaum mehr einen Gewinn
erzielen. Sie suchte sich deshalb von diesem unglücklichen
Unternehmen zu lösen.

Ausgang der Flößerei auf der Acher

1763 traten die drei Gerichte Achern, Kappelrodeck und Sasbach
für die restlichen 8 Jahre in den Vertrag ein4). Für den Wald, etwa

2 700 Klafter gehauenes Brennholz, 1 000 Stück Sägklotzbäume, die
Kähner und Riesen wurden 7 100 Gulden in Anrechnung gebracht.
Sollte sich aber bei der Ausmessung mehr oder weniger Holz vorfinden
, so sollte die Differenz berücksichtigt werden. Rechnungsführer
der drei Gerichte war der Acherner Sonnenwirt und Stabhalter
Johann Anton Stöckle. Er führte die Rechnung gewissenhaft
, und so lesen wir unter den ersten Ausgaben: Floßdirektor
Divoux wurde von diesen 3 Landgerichten, um ihnen zu einem
favorablen Kauf zu verhelfen, 40 französische Louis d'or unter Diskretion
versprochen, so er auch erhalten = 460 Gulden.

Item dem Förster Kaden, daß er bei Abzählung der Sägklötz und
der Klafter des Brennholzes nicht alles sehen und zählen möchte,

3 Stücker = 8 Gulden 6 Schilling 3 creuzer.

Doch zählte man bei der Ausmessung des geschlagenen Holzes
statt der geschätzten 2 700 Klafter deren 3 455, so daß noch weitere
1510 Gulden zu entrichten waren und die drei Gerichte 8 530 fl. zu
zahlen hatten. Hierzu wurden 6 000 Gulden aufgenommen; bei
Handelsmann Antoni Klehe in Rastatt 4 000 fl., bei Hof rat und Oberbeamten
Wenger zu Offenburg 1000 fl. und bei Amtmann Lindenmeyer
zu Offenburg ebenfalls 1 000 fl. Das Unternehmen entwickelte sich
von Jahr zu Jahr. Nach Ablauf des Vertrages 1771 hatte man über
18 000 Klafter Brennholz, 27 600 Dielen und 41 000 Latten verkauft,
und 11 800 Gulden konnten an die drei Gerichte verteilt werden.
Das Landgericht Achern erhielt die Hälfte, Kappelrodeck und Sasbach
je ein Viertel.

*) Lenderswalder Holzrechnung, Archiv Achern.

26


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1954/0026