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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 106
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keit zum unmittelbaren Besitze des letzten Hohenstaufenkaisers
Friedrich II. Solange dieser auf der Höhe seiner kaiserlichen Macht
steht, wagt niemand Ansprüche auf Ortenberg zu erheben. Mit dem
Bischof von Straßburg hatte der Kaiser sich bereits 1223 und 1236
über die strittigen Besitzungen verglichen21).

Auch Egino von Urach-Freiburg muß sich damit abfinden, daß der
Kaiser die einst zähringische Ortenau besitzt. Erst als der Staufer-
kaiser auf dem Höhepunkte des Kampfes zwischen Kaisertum und
Papsttum vom Konzil von Lyon gebannt wird, greifen auch in der
Ortenau die Gegner des Kaisers offen nach dem Reichsbesitz. An
der Stelle der jetzt stürzenden und tragisch untergehenden Hohen-
staufer reißt nun der Bischof von Straßburg die Burg Ortenberg wie
auch den übrigen Reichsbesitz der Ortenau an sich.

Die erste Periode des Straßburger Besitzes im Interregnum

(1247 bis 1274)

Einer der eifrigsten Gegner Kaiser Friedrichs II. wird der Straßburger
Bischof Heinrich III. von Stahleck. Als der Kaiser vom Papste
mit dem Bannfluch belegt wird, läßt der Straßburger sich von dem
die Gegnerschaft des Staufers organisierenden päpstlichen Kardinallegaten
Petrus den Auftrag geben, die elsässischen und ortenauischen
Stützpunkte des Kaisers anzugreifen und zu besetzen22). So zieht der
Straßburger Bischof 1246/1247 auch in die Ortenau, besetzt Offenburg
, Gengenbach und das Kinzigtal, belagert und erobert schließlich
auch die Burg Ortenberg23). In kurzer Zeit hat er alle staufischen
Positionen am Oberrhein überrumpelt; es scheint in diesem Augenblick
sehr wahrscheinlich zu sein, daß die Straßburger Bischöfe zu
beiden Seiten des Oberrheines einen großen und geschlossenen
Territorialstaat errichten könnten24).

Ortenberg bleibt in den folgenden Jahrzehnten fest in den Händen
der Bischöfe von Straßburg. Zwar haben im staufischen Zusammenbruch
anfänglich auch die Zähringererben nochmals Ansprüche auf
diesen alten Ortenaubesitz erhoben; sie mußten aber bald vor den

S1) Regesten der Bischöfe von Straßburg. II. nr. 886, 1043. — RI. nr. 2143, 3890.
!!) Regesten der Bischöfe von Straßburg. Bd. II. nr. 1174, 1270.

") MG. SS. XVII. S. 121. (,,Post hec expugnavit idem episcopus Castrum Ortenberg et subiugavit
sibi oppidum Offenburg et Kirtzichental et Gengenbach"). — Vgl. die Straßburger Städtechroniken von
C o s e n e r und von Königshofen (Chron. Straßburg. Bd. 1. S. 38. Bd. 2. S. 898. Deutsche Städtechroniken
, Bd. 8 und 9).

") Alfred Hessel, Die Beziehungen der Straßburger Bischöfe zum Kaisertum und zur Stadtgemeinde
in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts (Archiv für Urkundenforschung. — fortan zit.
AUF. 6/1916).

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