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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 112
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1954/0112
Die im Norden sitzenden Markgrafen von Baden bewerben sich
bereits im 14. Jahrhundert, danach im 15., 17. und 18. Jahrhundert
mehrfach um den Besitz Ortenbergs, bis schließlich die ortenauische
Landvogtei in der napoleonischen Zeit am Ende des alten Reiches
im neuen badischen Staate aufgehen wird. Schon früh zeichnet sich
das Bestreben der Markgrafen ab, durch die Ortenau eine Verbindung
zu ihrem südlichen Außenbesitz im Breisgau zu erlangen. Mit
der Erwerbung der Herrschaft Staufenberg — Durbach setzen sie sich
bereits 1366 in unmittelbarer Nähe Ortenbergs fest53).

Zeitweise — im 15. und 16. Jahrhundert — werden auch die
Wittelsbacher, die das Herzogtum Bayern und die rheinische
Pfalzgrafschaft besitzen, von der Pfalz nach Süden am Rheine hinauf
vorfühlen, ihren Einfluß bis in die Ortenau vortragen und so
auch um den Besitz der Burg Ortenberg in Wettbewerb treten.

In der fünften an der Auseinandersetzung um Ortenberg beteiligten
Kraft schließlich, den Habsburgern, fließt das Interesse
der Inhaber des Königtums, das alte Reichsgut zu wahren, mit dem
bekannten Hausmachtstreben des Habsburgergeschlechtes, das von
Anfang an in Sundgau und Breisgau am Oberrhein reich begütert
ist, zusammen.

Wie in anderen deutschen Reichsgutkomplexen, so bedeutet auch
für die Ortenau die Regierung König Ludwigs des Bayern eine
schwerwiegende Minderung des alten Königsbesitzes. 1326 ist Markgraf
Rudolf III. von Baden Landvogt in der Ortenau'4). Aber jetzt
handelt es sich nicht mehr um ein einfaches vom Könige übertragenes
Amt wie bei den vorangegangenen Landvögten. 1331, als
König Ludwig der Bayer die Burg Ortenberg mit ihren Zugehörungen
an die ihm eng verbundenen Grafen von öttingen verpfändet, erfährt
man, daß auch Markgraf Rudolf die Ortenau bereits als Pfandschaft
besessen hatte55). Die Ottinger Grafen, die in der Ortenau
keine tieferen Interessen haben und hier raumfremd sind, gastieren
hier nur ganz kurz als Landvögte51'). Schon 1334 verpfändet König
Ludwig, der die Reichsrechte in der Ortenau so bedenkenlos aufgibt
, daß ihn später noch König Maximilian I. darob tadeln wird57),

53) M. Krebs , Politische Geschichte der Ortenau. S. 114.

5I) Fester, Regesten der Markgrafen von Baden. Bd. I. nr. 816. Zu der Lage um 1330 vgl. Th. E.
M o m m s e n , Die Landvogtei Ortenau und das Kloster Gengenbach unter Kaiser Ludwig dem Bayern.
= ZGO. NF. 49/1936. S. 165 ff. — Hier auch die Spur einer ersten Pfandschaftsanweisung der Ortenau
bereits in der Zeit Kaiser Heinrichs VII.

5ä) Fester, Regesten der Markgrafen von Baden. Bd. I. nr. 882. — ZGO. AF. 7/1856. S. 75. Anm.

s") ZGO. NF. 49. S. 209 zu 1333. — A. Krieger, Topogr. Wörterbuch Baden II. s. v. „Ortenau".

S7) Th. E. Mommsen, Die Landvogtei Ortenau und das Kloster Gengenbach unter Kaiser Ludwig
dem Bayern. = ZGO. NF. 49. S. 188.

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