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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 194
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hörten auch der große Wald am Südrand des Bleichtals und Güter und Zinsen
in Bleichheim, Wagenstadt, Herbolzheim und anderen Orten.

Hugo von Osenberg gelobte am 22. August 1335 Walther von Geroldseck, dem
Gemahl seiner Tochter Clara, zu Heimsteuer und Zugeid 350 M. S. zu geben,
wofür er 60 Pfd. Pfennige und 50 Mutt Roggengült von Steuer, Zinsen, Laienzehnten
, dem Zündenhof und Meier Rufelins Hof zu Bleichen und einem Hof zu
Nordweil zu Pfand einsetzte. (Heimsteuer ist das einer Ehefrau gesicherte Kapital,
in dessen Genuß sie trat, wenn sie Witwe geworden war; Zugeid dagegen ist die
Summe, die der Ehefrau zur Bestreitung ihrer kleinen täglichen Bedürfnisse ausgesetzt
und angewiesen wurde.) Wegen dieser Gült von 60 Pfd. Pf. und 50 Mutt
Roggen von obigen Gütern gaben Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Ken-
zingen am 11. Februar 1404 ein schiedsrichterliches Urteil ab im Streit zwischen
dem Abt von Alpirsbach und der Gemeinde Bleichheim: es soll weiterhin so
bleiben und keine Änderung vorgenommen werden. Nochmals werden der Zündenhof
und Meier Rufelins Hof genannt in der gerichtlichen Entscheidung der Stadt
Straßburg vom 20. Dezember 1413 im Streit des Klosters Alpirsbach und des
Hans von Ratsamhausen.

Am Sonntag vor Maria Magdalena 1477 beurkundeten Schultheiß, Bürgermeister
und Rat der Stadt Kenzingen eine Kundschaft bezüglich der Jagd-, Fisch-
und anderer Rechte der Herrschaft Osenberg im Dorf Bleichheim. Im Jahr 1484
verkauften Prior und Convent in Kirnhalden zwei Gülten zu Bleichen, die sie
vom Junker von Landeck erhalten hatten, an Heinrich Scherer, Bürger zu Kenzingen
, um 4 Pfd. 8 sh. Rappen Freiburger Münze. Am Freitag nach St. Blasientag
1488 urkundete zu Innsbruck Erzherzog Sigmund von Österreich, daß sein
Rat Trutprecht von Staufen die Steuer und den Zehnten zu Plaichach in der
Herrschaft Kürnberg und Kenzingen, welche in der Stadt Straßburg Pfandschaft
ist, um 800 fl. rh. an Straßburg verkauft hat und diese 800 fl. auf die Pfandschaft
geschlagen werden.

In dem Streit zwischen Markgraf Heinrich von Hachberg, Herrn zu Kenzingen,
und dem Grafen Hugo von Fürstenberg wegen zweier Mühlen an der Bleicha
wurde 1357 zu Gunsten des ersteren entschieden. Im Jahr 1414 entschieden
Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Kenzingen, das Kloster Alpirsbach sei verpflichtet
, von einem Acker zu Pleycha 2 Pfd. Pfg. an Walter Helfant von Geroldseck
zu bezahlen. Bürgermeister und Rat zu Breisach erneuerten 1454 einen Spruch,
den sie im Streit der Herren Jakob und Martin zu Staufen mit der Gemeinde
Bleycha wegen der Steuer gefällt hatten. Die Stadt Straßburg beklagt sich 1478
bei Markgraf Christoph, daß ihre Bemühungen, bei des Markgrafen Beamten
wegen der Wildbänne und Fischereien in Kürnberg und Kenzingen Recht und
Austrag zu erhalten, vergeblich gewesen seien.

Grundbesitz hatten im Bleichheimer Bann das Paulinerkloster Heiligkreuz zu
Kirnhalden, das Zisterzienserinnenkloster Wonnental bei Kenzingen, das
einstmalige Benediktinerkloster Ettenheimmünster, das ehevorige Stift Waldkirch
und das ehemalige Kloster Alpirsbach. Das Paulinerkloster ging 1585 durch
Kauf in den Besitz des Klosters Wonnental über, auch der Meierhof im Kirn-

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