Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 55
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im Jahr 1440 werden folgende Geschworene genannt: der Heimburge
Wilhelm Wigersheim, Hans Peyger, Hans Smyt, Claus Smyt; 1474
Muge Claus, Meisenpeter Claus, Scheffer Hensel, Wagen Peter. Infolge
der Bedrückungen durch Ludemann, vor allem der umfangreichen
klösterlichen Besitzungen im Elsaß, wo er sich in fast alle
schwarzachischen Klosterdörfer eingedrängt hatte, geriet die Reichsabtei
in schwere wirtschaftliche Bedrängnis. Im Jahre 1413 bat deshalb
Abt Konrad den Papst um die Inkorporation der beiden Pfarreien
Scherzheim und Vimbuch mit allen Rechten und Einkünften,
die auf 40 Mark lötigen Silbers veranschlagt wurden. Dieser rein
kirchliche Vorgang aber reizte Ludemann zu neuen Gewalttätigkeiten
gegen das Kloster und dessen Untertanen. Der Kirchenbann,
den das Konzil von Konstanz gegen ihn verhängte, machte wenig
Eindruck auf ihn, aber das Land wurde durch diese dauernden Fehden
und Händel in schwerste wirtschaftliche Not gestürzt: Im Jahr 1414
mußte Burg und Amt Willstätt verpfändet werden. 1421 wurde Ludemann
aufs neue mit dem Kirchenbann belegt und über das ganze
Land das Interdikt verhängt. Erst 1423 wurde der Bannspruch aufgehoben
, nachdem Ludemann das Patronatsrecht des Klosters über
die Kirche zu Scherzheim wieder anerkannt hatte.

Mit Graf Jakob starb im Jahre 1480 das Geschlecht aus. Die ältere
der beiden Erbtöchter, Anna, war mit dem Grafen Philipp von Hanau
verheiratet, der noch im selben Jahr 1480 starb. Er hatte aber noch
vor seinem Tod den Namen „Graf von Hanau-Lichtenberg" angenommen
, seitdem wurde das Land das „Hanauerland", die Bewohner
„Hanauer" genannt. Else, die jüngere der beiden Erbtöchter (beide
Töchter von Jakobs jüngerem Bruder Ludwig, Jakob starb unvermählt
), war mit dem Grafen Symon Wecker von Bitsch-Zweibrücken
verheiratet. Die beiden Schwäger setzten sich mit dem Bischof von
Straßburg, der als Lichtenberger ebenfalls Erbansprüche stellte,
durch einen Vergleich auseinander, durch welchen das Amt Willstätt
an den Grafen von Hanau, das Amt Lichtenau an den Grafen
von Bitsch-Zweibrücken kam; beide bildeten ein gemeinsam regiertes
und verwaltetes Kondominat, ein Zustand, der sich in der Folge
sehr nachteilig für das Land auswirkte. Unter dem Einfluß dieses
Herrschaftswechsels aber entstand eine der wichtigsten Urkundensammlungen
aus jener Zeit: Das Lichtenauer Salbuch von 1492 als
herrschaftliches Güterbuch. Nach diesem hatte die Gemeinde Scherzheim
folgende jährlichen Abgaben an die Herrschaft zu entrichten:
18 Pfund Hornungsbeet, 20 Pfund Ernbeet, das Ungeld, 3 Pfd. Pfennig
Bannwein, das Habergeld, von jedem Haus 1 Fastnacht- und 1 Ernt-

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