Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 75
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sie sich auch gnädiglich erzeigen würden. Zugleich dankten sie für
die Unterstützung, welche die Stadt ihnen bei den Verhandlungen
gewährt hatte. Ebenso taten die Gerichte Willstätt, Sand, Kork und
Auenheim. In mehreren Schreiben vom 21. sagten sich das Amt
Lichtenau sowie die genannten Gerichte auch gegenüber dem Markgrafen
vom Vertrage los.

Nach Rücksprache mit den Vertragsfreunden verlangte Markgraf
Philipp auf 1. August vom Amt Lichtenau und den Gerichten, da sie
vom Vertrage abgewichen, vollen Ersatz des angerichteten Schadens
. Sollten sie säumig sein, würde der Markgraf sie auf andere
Art zu bekommen wissen. Das war schlimm für die Lichtenberger
Untertanen, die nun von zwei Seiten bedrängt wurden. Auf einem
ausgeschriebenen Tag zu (Nieder-) Ach er n, dem 9. August, beklagten
sie sich gegenüber den vertragsverwandten Herrschaften, daß
es gar nicht ihr Wille wäre, vom Vertrage zu lassen und wie solche
Schriften „hinter der Gemeind" aufgerichtet worden seien. In drei
Supplikationen legten sie Beschwerde wider Bitsch und Hanau ein,
die ihnen ein hohes Strafgeld abfordern ließen, jammerten auch, wie
sie mit Weib und Kindern noch auslaufen müßten. Dazu erhoben
die markgräflichen Leibeigenen hinter der Herrschaft Lichtenberg
ein merklich Geschrei, da auch sie mit ungebührlicher Schätzung
beladen würden. Immer noch suchten Markgraf Philipp und die Stadt
Straßburg den Grafen von Hanau für sich zu gewinnen: Die Untertanen
hätten sich auf Abrede und Vertrag verlassen und gerieten
nun in solch Elend und Verderben, daß sie von Weib und Kindern,
Häusern und Gütern weichen müßten . . . Aber diese Bestrebungen
fruchteten nichts. Damit nun der zu besorgende neue Aufruhr vermieden
bliebe, wurde auf 3. Oktober ein gütlicher Tag zu Oberkirch
angesetzt. Desgleichen am 8. November in Bühl zu weiteren
Verhandlungen. Weil die Herrschaft Lichtenberg die Einladung
unbeantwortet ließ, sparten die Vertragsverwandten nicht mit harten
Vorwürfen. Mit Entschlossenheit brachten die versammelten
Herren zum Ausdruck, den Vertrag halten zu wollen, und verlangten
von Bitsch und Hanau, die Verfolgungen einzustellen und die
Strafgelder rückzuerstatten.

Doch unbekümmert fuhr Graf Philipp in der Verfolgung der zum
Vertrag stehenden Bauern fort und ließ den Henker seines blutigen
Amtes wallten. Die markgräflichen Leibeigenen, denen der Vogt zu
Stollhofen im Namen ihres Leibherrn die Zahlung auch nur eines
Pfennigs verboten hatte, ließ er ins Schloß Lichtenau vorladen und
eröffnete ihnen, die Schätzung zu entrichten oder innerhalb Monats-

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