Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 78
(PDF, 63 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0080
zu suchen. Gegen die am Klostersturm beteiligten Mannschaften
der Herrschaft Lichtenberg von Lichtenau, Scherzheim,
Muckenschopf, Helmlingen, Quergen, Memprechtshofen, Renchenloch
, St. Wolfgang an der Rench, Offendorf, Herlisheim, Drusenheim,
Kutzenhausen, Rohrweiler, Oberhofen und Pfaffenhofen, des Bistums
Straßburg aus der Wanzenau, von Gambsheim, Bettenhofen
und Kilstett, der Pfalzgrafen zu Zweibrücken in
Bischweiler sowie der Herrschaft Fleckenstein von Dal-
hunden, Stattmatten, Roppenheim, Giesenheim (heute Ortsteil von
Röschwoog), Dengelsheim, Runzenheim, Auenheim, beide Röschwooge
und Sesenheim ließen Abt Johannes Gutbrot und sein Konvent1) am
14. März 1527 in der markgräflichen Kanzlei zu Baden-Baden durch
den bestellten Notar die Klage wegen Verwüstung und Plünderung
ihres Gotteshauses aufrichten und samt der Bitte, die genannten
Frevler in die 5000 fl. Schadloshaltung zu verdammen, dem kaiserlichen
Kammergericht Speyer übergeben (Amt und Kloster Schwarzach
Fasz. 904). Bereits hatten sich „etliche, so anderwärts gemelt", wegen
der geforderten Entschädigung mit Abt und Konvent für ihre Person
vertragen. (Es wird sich hier um Bauern der badischen Ämter Stollhofen
, Steinbach und Bühl gehandelt haben!) Diesem Beispiel folgte
die Herrschaft Lichtenberg. Auf 9. August 1527 kam es zwischen der
Abtei und dem Abgeordneten beider Grafen von Bitsch und Hanau,
Vogt David Körner zu Bischofsheim, sowie den Ausschüssen der Gemeinden
Lichtenau, Scherzheim, Muckenschopf, Helmlingen, Quergen,
Memprechtshofen, Renchenloch, Herlisheim, Offendorf, Drusenheim,
Kutzenhausen, Rohrweiler, Oberhofen und Pfaffenhofen zu einem
gütlichen Vergleich, wonach der Prozeß aufgehoben und aller Unwille
und Ungunst zwischen den zwei Parteien tot und ab sein sollte.
Als Schadenersatz hatten die genannten lichtenbergischen Untertanen
300 fl. an das Kloster zu bezahlen. Die Forderungen an weitere
Ortschaften und Einzelpersonen der Herrschaft Lichtenberg, an
welche Abt und Konvent wegen Teilnahme am Überfall ebenfalls
Ansprüche zu stellen hatten, waren damit abgegolten (Schwarzach,
Urk. Konv. 216)-). Von Verhandlungen der Abtei mit den übrigen

*) Vertreten durch Heynerich von Bühl, Nicolaus Krug von Rastetten, Ambrosius Pfeuwer (Pheber)
von Bühl, Martinus Busse von Gernsbach, Alexander Otter von Rastetten, Heinricus Jung, Clemens
Bechheck und Martinus Schümpfer, alle drei von Baden, ausgeschieden Mathias Pauli, so krankheitshalben
nicht erscheinen konnte.

!) Da dieser Vergleich durch Abdruck in ,,Gerettete Wahrheit in einer diplomatischen Geschichte
der Abtei Schwarzach am Rhein" der Geschichtsschreibung allein bekannt war, hat man die Hanauer
für den angerichteten Schaden allgemein verantwortlich gemacht. Die Anklageschrift 1527 zählt, die
Schwarzacher und badischen Untertanen ausgenommen, alle Schuldigen auf und dient damit ihrer
Entlastung.

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