Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 132
(PDF, 63 MB)
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kleider auf viel frühere Zeiten
hinwiesen. Daß die Fasnet in
Wolfach zur Zeit obengenannten
Verbotes schon recht ausgedehnt
gewesen sein muß, darf
wohl auch aus den Berichten
über den „Schauertag", den
Aschermittwoch also, hervorgehen
, in denen z. B. 1548 sogar
vom „Gigerlohn", also vom
Lohn an Geigenspieler, gesprochen
wird. Man hat also wohl
trotz dem Fasnetverbot sogar
bis in den Aschermittwoch gegeigt
und getanzt!

Daß mit Verboten die Fasnet
nicht zu erledigen war, dafür
haben wir die Beweise in den
öfteren Wiederholungen des
Verbotes, z. B. 1607. 1600 wird
von einer Strafe für Michel
Knoller gesprochen, ,,weilen er in der Faßnacht in Mummerey
Scheltung getrieben". Noch 1751 sind vier Bürgersöhne „wegen dem
verbotenen Narroo-Gassenlaufen über letztverstrichene drei Faß-
nachts-Täg im Schloß in ein Zimmer in Arrest gesetzt worden".
1756 folgen weitere Strafen. 1785 mußte noch um Erlaubnis nachgesucht
werden, während aus einem Verbot von 1781 ersichtlich
ist, daß man zur Fasnet Spritzen, Peitschen (Karbatschen wie am
Bodensee wohl), Blatter (Schweinsblase) und Scheereisen (wohl die
langen Streckscheren) verwendete. Auch über die Beteiligung an
der Fasnet erhalten wir Aufschluß. 1789 laufen in Hausach an beiden
Tagen im ganzen 15 Köpfe maskiert herum, während es in
Wolfach bereits 154 sind. Von Narrenzünften erfahren wir noch
nichts. Sie waren sicher weder geduldet noch auch nötig, denn die
Fasnet war damals, wie anzunehmen, noch mehr dem einzelnen ein
Vergnügen. Erst 1816 wird in einem Befehl des Bürgermeisters offiziell
die Narrenzunft erwähnt. Sie muß allerdings schon etwa um
1802 bestanden haben, da in jenem Jahre nachweisbar schon ein
Spiel aufgeführt wurde. Man wird nun fragen, welches die ältesten
Wolfacher Fasnetbräuche sind. Da ist zunächst der Wohlauf zu

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