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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 152
(PDF, 63 MB)
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wohnung. Viermal wurde die Burg durch Feuer zerstört oder stark
beschädigt. Vollständig zerstört wurde sie in den Jahren 1489, 1525
und 1642.

über den Brand im Jahre 1489 oder 1490 gibt eine Urkunde vom
9. April 1490 im Landesregierungsarchiv in Innsbruck Aufschluß:
„König Maximilian schlägt Wilhelm von Liechtenfels, Vogt zu Irlberg
, 120 G.Rh, baugeld auf die Vogtei daselbst, nachedem kurzlich
das sloss und statt Tryberg verprunnen (verbrannt)."

Wie aus den Beschwerden der Herrschaftsuntertanen gegen die
damaligen Herrschaftsinhaber, die Brüder Landau (1493 bis 1513), hervorgeht
, diente das Schloß auch als Gefängnis. Die Untertanen machten
geltend, daß es nicht angebracht wäre, daß man die Gefangenen
in Block und Eisen im Schloß verwahre. Die Brüder Landau führten
zu ihrer Rechtfertigung an, sie hätten keine andere Möglichkeit als
Block und Eisen, weil ein besonderes Gefängnis nicht vorhanden
wäre. Die Regierung hat dann entschieden, daß die von Landau als
gegenwärtige Inhaber der Herrschaft und die Untertanen unter gemeinsamer
Tragung der Kosten ein ,,kähg oder gefenckhaus" bauen
sollten.

Am 8. Mai 1525, im Bauernkrieg, wurde das Schloß durch die auf-
rührischen Bauern niedergebrannt und vollständig zerstört. Die
Rädelsführer wurden hingerichtet, und die Herrschaftsuntertanen
mußten das Schloß wieder aufbauen. Jede beteiligte Herdstatt mußte
6 Gulden Strafgeld bezahlen, und die Untertanen mußten der Herrschaft
aufs neue Gehorsam schwören. Sie wurden ebenfalls zur
ständigen Unterhaltung des Schlosses nebst Einrichtung verurteilt.

Im Jahre 1616 brannte das Schloß durch Verschulden der Schloßbediensteten
oder des Obervogts wieder und wurde stark beschädigt,
über die Pflicht zur Wiederherstellung entstand ein langer Streit
gegen den blutdürstigen Obervogten Fabri. Aus Klagen der Untertanen
gegen Fabri ist im Jahre 1630 folgendes zu entnehmen:

,,... khommen N. N. gemeine Ausschüsse (Gemeindevertretungen) für, daß er
obervogt (Fabri) im schloß mit dem feuwr nit behuotsamb umbgehe undt deß-
wegen seiner vor jähren darin exercierter alchimisterei im schloß brunsten
entstanden seyen. Weil aber vermög der zeügen aussag nit dargethan, daß ein
oder andere prunst culpa des obervogts entstanden, solle disem nach der
sachen mehrere gewißheit eingelangt alßdann darüber verabschiedet werden,
waß recht ist."

über diese Beschwerde entschied die Vorderösterreichische Kammer
am 18. Juni 1655 wie folgt:

„. . . die reparation des schloß betreffendt in deme die underthanen anziehen,
daß vermög der alten Vertrag sy nur in zwen fahlen, namblich wan das schloß

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