Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 170
(PDF, 63 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0172
Bleichheim ist 1699 dem Kloster Ettenheimmünster 82 Gulden schuldig. Moritz
Messerschmidt zu Bleichheim schuldet 1726 dem Kloster 90 Gulden, die 1728 bezahlt
werden. Die Gemeinde Bleichheim sollte jährlich von der Plauelmühle und
den dazu gehörigen Gütern, welche die Gemeinde vermöge eines Gültbriefes vom
Kloster Ettenheimmünster zu Lehen trägt, einige Gulden bezahlen; es ist aber
nicht möglich, etwas zu erhalten, so daß das Kloster sich gezwungen sieht, das
Gut wieder an sich zu ziehen, wie Abt Johannes Baptista am 22. Dezember 1722
schreibt. Doch nach einer Zusammenstellung wohl vom Jahre 1705 gibt die Gemeinde
jeweils an Bodenzins für die Plauel 1 Gulden 9 Batzen, an den sieben
Tauen Matten sind neun Pächter beteiligt, und im Jahre 1714 sind es sogar
elf Pächter.

Pfarreinkünfle von 1793 auf 1794

Die Einkünfte der Pfarrei von Johann Baptist 1793 bis dahin 1794 betrugen
an Zehntfrüchten 836,30 fl., der Heuzehnte ergab 48,40 fl., Kleinzehnte
222 fl., Zehnte auf dem Streitberg 26,41 fl., Kleinzehnte daselbst 13 fl., Kleinzehnte
auf dem Herbolzheimer Höfle 3,51 fl., Kleinzehnte auf dem Rollhof 19,28 fl.,
Kleinzehnte im Kenzinger Bann 12 fl., Blutzehnte 3,30 fl., Ertrag der Widum-
güter, und zwar ab Ackerfeld 1182,15 fl., ab Reben 52,30 fl., ab Matten 35 fl.,
an "Winter- und Gerstenstroh 215,51 fl., an Bodenzinsen im Bleichheimer Bann
27 fl. 153/s kr., an gestifteten Jahrszeiten 95,55 fl., an Kompetenzen 170,32 fl.,
an sonstigen Einkünften 105,30 fl., Summa 3150 fl. 237/8 kr.

Dem stehen an Ausgaben gegenüber für den Einzug des Fruchtzehnten, den
Einzug des Zehnten auf den Höfen, die Ansaat der Widumgüter, den Anbau der
Acker und Reben, für Dung, Einbringung des Heuzehnten und Steuern, Summe
der Ausgaben 402 fl., 22 kr., es bleiben also 2748 fl. l7/s kr.

Der Kleinzehnte bestand in Hanf, Lewat, Erdäpfel, Kraut, Welschkorn, Ackerbohnen
, Obst, Nuß, Heu in den Gärten. Der Kleinzehnte ergab 80 Nünling Hanf,
1/s Mäßle Lewat, 160 Sester Erdäpfel, 160 Köpfe Kraut, 8 Sester Welschkorn,
8 Sester Ackerbohnen, 4 Körbe Obst, 24 Sester Nuß, kein Heu aus den Grasgärten
. Das Kleinzehntrecht umfaßte noch Mohnsamen, weiße Bohnen, Rüben
und Klee.

Zehnt- und Grenzstreitigkeiten

Im Jahre 1790 erhebt Pfarrer Hotz Klage gegen die Kagenecksche Herrschaft,
weil er seit 1783 nicht mehr im Alleinbesitz des Zehnten der zu Äckern umgebrochenen
Matten und Grasgärten sei, von denen er den Heuzehnten bezogen
habe und ihm folglich jetzt der ganze Fruchtzehnte zustehe. Von 1786 bis 1790
war dem Pfarrer auf den umgebrochenen Matten die Hälfte der Zehntgarben mit
Gewalt weggenommen worden. Es wurde nämlich dieses Vorgehen damit begründet
, daß ja der Pfarrer von solchen Matten und Gärten, die ehemals Äcker
waren, einzig und allein den Heuzehnten beziehe. Aber 1791 wurde verfügt, daß
der Pfarrherr den Fruchtzehnten aus den umgebrochenen Matten und Grasgärten

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