Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 173
(PDF, 63 MB)
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werde der 4. Teil nur nachgelassen, wenn sich ein wahrer Mißwachs an Früchten
nachweisen lasse. Im Jahre 1797 hat Bleichheim durch Hagelschlag großen Schaden
erlitten, der kurz vor der Weinlese nicht nach dem Betrag in Geld, sondern
nach der Anzahl der Jaucherte geschätzt werden soll.

Zug- und Vorspannfron

Auf die Anfrage der Gemeinde Bleichheim, ob nicht auch bei den vielen Zug-
und Vorspannfronen der Pfarrer entsprechend seinem Viehstand beigezogen werden
könnte, erfolgt am 11. November 1792 der Bescheid, daß nur in dem Falle,
daß das Pfarrgut von einem Meier bestellt werde, dieser, niemals aber der Pfarrer
zu militärischen Zug- und Vorspannfronen beigezogen werden könne.

Zoll und Weggeld

Joseph Anton von Kageneck möchte wissen, wie es gehalten werden soll mit
dem Zoll für Bau-, Schiff- und Brennholz, das von Händlern nach Straßburg
oder Holland durch Bleichheim geführt wird. Am 3. April 1732 erfolgt der Bescheid
, daß für das Klafter Brennholz sechs Kreuzer und das andere Holz nach
Proportion zu bezahlen sind. Was aber in den vorderösterreichischen Landen
wächst und aus dem Land ausgeführt wird, ist nach einer Resolution von 1722
zollfrei.

Auf die Beschwerde des markgräflichen Untertans Gottlieb Jund von Ottoschwanden
gegen den Zoller zu Bleichheim wegen Zollabnahme von transportierten
Weinen ergeht die Meldung, Graf Kageneck erhebe erst den Zoll, seitdem er
Weggeld zu Emmendingen entrichten müsse, der Graf habe nur so lange keinen
Zoll erhoben, als ihm in Emmendingen auf dem Weg nach Munzingen kein Weggeld
abgefordert wurde. Schlosser, Goethes Schwager, erwidert 1783, der Zoll auf
Wein an Wirte sei sowohl in Austriaco als in Badensi ganz aufgehoben, Bleichheim
könne also kein jus singulare anführen noch mehr praetendieren (beanspruchen
), als der Kaiser selbst Zoll verlangt. Wenn beide auf Zoll bzw. auf
Weggeld verzichteten, wäre der Streitfall erledigt.

Auf die Klage, Bleichheim habe 1730 Weggeld erhoben, erfolgt die Erklärung,
Bleichheim habe 4 bis 5 Wochen nur eine Beisteuer von 4 kr. für einen Wagen
Holz oder Stein eingezogen für den erlittenen Schaden durch Durchführung von
etwa 2000 Klafter Holz. Es wird aber daran erinnert, daß dies laut Waldbrief
von 1583 nicht erlaubt ist.

Ein Pachtvertrag und „Holzausschwärzung", Besoldungsholz des Obervogtes

Graf Friedrich von Kageneck, Botschafter zu Madrid, schloß am 24. September
1788 mit dem Verwalter Anton Kißling einen Vertrag, wonach er diesem
den jährlichen Holzschlag auf dem Streitberg und auf dem Kürnberg überließ,

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