Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 176
(PDF, 63 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0178
Forstwesen

Am 18. Februar 1792 ergeht die Bitte an die vorderösterreichische Regierung
und Kammer, auf der Nordseite des Waldes statt einem Holzschlag zwei zu
gestatten, solange das k. k. Heer anwesend sei. Die Waldungen seien im besten
Zustand und gehörig in Schläge eingeteilt. Der Bitte wird stattgegeben unter der
Bedingung, daß kein Holz außer Landes verkauft wird. Auch darf der Verwalter
Kißling die noch schuldigen 150 Klafter nach Endingen liefern. Schließlich wird
ihm sogar erlaubt, der Militärbäckerei zu Kenzingen das benötigte Holz abzugeben.

Da die Oberforstverwaltung 1805 außerstand war, den Holzbestand zu beurteilen
und in die Frage einzugehen, wie weit einem weiteren Holzhieb stattgegeben
werden könne, und obwohl der Gräfin Franziska von Kageneck der
Originalplan über die Vermessung und Einteilung der landesfürstlichen Lehenwaldungen
in Schläge zugestellt worden war, war, um ein sicheres Bild vom Zustand
der herrschaftlichen Waldungen zu gewinnen, ein Augenschein nötig geworden
. Dieser erfolgte am 28. Oktober 1805, das Ergebnis liegt vor in einem
Bericht von Waldmeister Hospe von Kenzingen, Kameralförster Behanka und
Baron von Neveu an die Erzherzogliche Regierung und Kammer. Die herrschaftlichen
Lehenwaldungen zerfallen in zwei Hauptdistrikte: Kirnberg und Streitberg,
die beide in 60 Jahreshiebe eingeteilt sind. Statt der 60 Jahreshiebe werden für
den Kirnberg 36 Jahreshiebe vorgeschlagen, während auf dem Streitberg der
Hochwald in einer 80 jährigen und der Niederwald in einer 36 jährigen Einteilung
zu behandeln sind. Ein Teil des Hirschhörnleins kann mit einem 10-bis 26 jährigen
Schlag, der Scheiterbühl nebst dem nördlichen Abhang des Heidenbühls mit 40-
bis 50 jährigem Schlag, der südliche Teil des Heidenbühls nebst dem oberen Wald
und dem Mühlbergle in 36jährigem Sehlag umgetrieben worden. Ein Teil des
Heidenbühls ist aber von allem Holz gänzlich entblößt und mit Unkraut aller
Art überzogen, so daß die furchenweise Behandlung des Bodens und Einwerfung
von Eichen und Buchen, auch Einsprengung von Birkensamen am ehesten zum
Ziel führen. Damit diese neue Schlageinteilung gehörig beobachtet, das jährlich
bewilligte Holzquantum nicht überschritten und die Kulturmittel, namentlich die
künstliche Besamung verwendet werden, wird von Zeit zu Zeit nähere Einsicht
zu nehmen sein. In den Bleichheimer Lehenwaldungen könne man eine gute
Forstwirtschaft, soweit dies während des letzten Krieges möglich war, feststellen,
die Schläge würden von dem jungen tätigen Förster Alois Kißling sorgfältig cul-
tiviert, der Nachwuchs sei, so viel möglich, gegen alle Schädigungen geschützt. —

Bei der vom 17. bis 22. Oktober 1789 vorgenommenen Erneuerung der Waldungsinteressen
in der Fohreneck wird da, wo der Besitzstand streitig ist, das
Lagerbuch des Jahres 1735 zur Richtschnur genommen. Von einem Jauchert Wald
können die, welche ihn innehaben, mit keinem Beweis dartun, ob er durch früheren
Kauf oder Tausch auf sie gekommen ist, weshalb die Gemeinde das Waldstück
kauft. —

Im Jahre 1665 hat der damalige Pfarrer von einem Nordweiler Bürger um
10 fl. einen Wald von ungefähr vier Jeuch gekauft. —

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