Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 180
(PDF, 63 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0182
In Ablösung des Pfarrzehnten hat Bleichheim in fünf Jahresterminen
11 634 fl. 58 kr. zu bezahlen. Da die Gemeinde der Zahlung nicht rechtzeitig
nachkam, wurden acht Termine angesetzt. An Martini der Jahre 1851 bis 1858
wurden jeweils 1455 fl. bezahlt. Bleichheim weigerte sich aber, für den Streitberg
ein Ablösungskapital von 178 fl. 20 kr. zu übernehmen, da der Streitberg eine
eigene Gemarkung bildete.

Unterm 14. April 1832 bittet Pfarrer Ehren um Festsetzung der Entschädigungssumme
für die Aufhebung des Blutzehnten. Er hatte jährlich bezogen zwei Zehntschweinbein
auf dem gräflich Kageneckschen Meierhof Streitberg, eines von dem
dortigen Wirt, eines vom Herbolzheimer Höfle und drei seit seinem Wohnen daselbst
in Bleichheim. Er errechnet nach Abzug der Lasten und Erhebungskosten
eine jährliche Zinseinnahme von 6 fl. Laut Gesetz kann der fünfzehnfache Betrag
der mittleren Zinseinnahme für die Entschädigung angesetzt werden, also in diesem
Fall 90 fl. Auf die Entschädigung für den Kälberzehnten, den der Pfarrherr
und schon sein Vorgänger nie bezogen haben, verzichtet er. Der Bleichheimer
Bürgermeister berichtet dazu, der Meierhof und das Wirtshaus auf dem Streitberg
bilden eine eigene Gemarkung, das Herbolzheimer Höfle gehöre in die Gerichtsbarkeit
der Stadt Herbolzheim, in Bleichheim bestehe keine Schweinezucht, er
vermöge nicht der Auflage des Bezirksamtes Kenzingen nachzukommen. Herbolzheim
war mit der Ablösungssumme einverstanden.

Nach dem Gesetz vom 14. Mai 1823 ist die Abgabe des an die Pfarrei jährlich
entrichteten Rauchhühnergeldes von Martini 1824 an für aufgehoben erklärt
worden. Die Entschädigung von dieser Abgabe im Betrag von 15 fl. 30 kr. ergibt
310 fl.

Quellen: Generallandesarchiv Karlsruhe, Bleichheim, Spezialakten, Abt. 229/9760
bis 9841; Abt. 350 / Zugang 1908 Nr. 104, 1926 Nr. 4; Abt. 391/4889—4891 und 4894;
Abt. 422/8.

180


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0182