Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 187
(PDF, 63 MB)
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Stirbt ein Kind, so wird der Leichnam auf eine Bank in der Stube
gelegt. Daneben brennt ein Lichtlein. Jedes der umstehenden Kinder
gibt dem Toten mittels eines Rosmarinzweiges das Weihwasser.

Der Patin obliegt es, beim Tod eines Kindes den weißen Sarg auf
dem Kopf zum Eingang des Kirchhofs zu tragen. Dort segnet der
Priester die Leiche ein, und dann bringt der Pate den Sarg zum Grab
(Schi 96, A343).

Der Trauerfamilie wünscht man „Glück ins Leid", ein alter, sinniger
, leider nicht mehr üblicher Spruch (E47f.). Nach der Totenfeier
versammelt man sich zum Leichenmahl, zur „Leidschenke"
(W161, Sch III 117).

Neben den an bestimmte Termine gebundenen oder mit den Hauptabschnitten
des menschlichen Lebens verknüpften Bräuchen gibt es
ein mannigfaltiges Brauchtum ohne festen Termin, das uns vom staatlichen
und Gemeindeleben über das Berufsleben, das Leben in den
einzelnen Gemeinschaften zum kirchlich-religiösen Leben führt.

Im Leben der Gemeinde nehmen zunächst die Einrichtungen
unser Interesse in Anspruch, die für Arme, Bettler und Aussätzige
geschaffen wurden. Ortsarme Menschen wurden früher „umgehalten
", d. h. jeder Bauer und jeder Taglöhner mußte der armen Person
je nach der Größe seines Hofes oder Gütchens von einem Tag bis
zu einem Monat Obdach gewähren (E 66, 339). Arme Kinder wurden
alle zwei Jahre neu vergeben. „Am Sonntag nach dem Gottesdienst
stellte sich der Polizeidiener unter ein Fenster des Rathauses und
rief die Kinder armer, lediger Wibervölker für Atzung, Kleidung und
Pflege aus. Die Kleinen wurden dabei vorgeführt..." Wer am wenigsten
bot, konnte ein Kind für zwei Jahre übernehmen (StSt 113 f.).

Der Bettel vogt hatte die heimischen und fremden Bettler zweimal
wöchentlich, dienstags und freitags, zu sammeln, mit ihnen in
der Mühlenkapelle für ihre Wohltäter zu beten und dann von Haus
zu Haus zu ziehen unter dem Bittruf: „Gebt den Armen ein Almosen
um Gottes willen!" Vor das Haus eines Ratsmitgliedes durften sie
nicht. Bei den Ratsherren holte der Bettelvogt jeden Monat eine
Gabe. Dann zogen die Bettler wieder der Kapelle zu, wo nach einem
Gebet die Almosen verteilt wurden. Die Bettler hatten alle das ihnen
von ihrer Gemeinde vorgeschriebene Bettlerzeichen zu tragen, wenn
sie ein Recht auf Almosen haben wollten (MM 229 f., Sch II 213).

Eine besondere Fürsorgeeinrichtung früherer Zeit waren die Leprosen
- oder Gutleuthäuser, die zur Aufnahme Aussätziger dienten.
Das Haslacher Leprosenhaus hieß im Volksmund „Gottlüt-
hus", in das nach langer Zeit im Jahre 1764 wieder ein Aussätziger

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