Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 213
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1955/0215
Stephanstag zur Weisung (Dinghofgericht) 10 Pfennig und 2 Kapaunen
fällig, wobei der Schultheiß den Zinsenden ein Mahl bieten soll; die
Schirmvögte des Klosters erhielten 2 Pfennig und 4 Sester Haber,
und der Schultheiß auf Micheli 2 Pfennig zur „Büstüre" (biot, ahd.
Tisch), also als Tischgabe; die 32 Huber des Ulmer Dinghofes entrichteten
noch eine Gabe Fisch für die Schüler in der Kreuzwoche;
dann zahlte jeder Huber für den Wald- und Weidegenuß jährlich
einen Pfennig; er brachte ins Kloster als persönliche Gabe für den
Abt ein „Rauchhuhn" und bei großen Besuchen das „Gasthuhn"; dazu
kam der Kleinzehnte von Früchten und Kleinvieh, der Großzehnte
in Geld für das Großvieh, die Frontage in der Heu- und Erntezeit,
und endlich der übliche Sterbefall310).

Mit das Härteste dieser Abgaben war der Zehnte. Damit versorgte
der Abt die Insassen und Angestellten des Klosters sowie die Kranken
und Armen; ferner unterhielt er damit den Chor der Leutkirchen
und den Kult. Für den übrigen Teil der Kirche kam die ganze Dorfgenossenschaft
auf, da er zugleich das Gemeindehaus und der Turm
die allgemeine Schutz- und Wehrstätte war. Letzteres erklärt die
festungsähnliche Bauweise der frühromanischen Chortürme371).

Nach den Anweisungen der „Charta Anselmi" wurde auch das
Amt des Hofmeiers folgerichtig erweitert. Er sollte ein „vir integer-
rimus", ein völlig unbescholtener Mann sein; denn er mußte nunmehr
die Eigengüter und Erblehen des Klosters verpachten und vergeben
ohne Gunst noch Haß für jemand und nie seinen eigenen
Nutzen dabei suchen; er sollte den Zensus der verlehnten Güter einziehen
; er war der Domänerendant, der für den Unterhalt des ganzen
Hofes und aller seiner Knechte und Mägde sorgte; er mußte durch
seinen Boten die Fronpflichtigen Huber zur Heuet, Ernte und Weinlese
bestellen und ihre Arbeit überwachen; ferner mußte er darüber
wachen, daß niemand vor dem Kloster zu mähen, ernten und lesen
anfing und daß die Kulturarbeiten in den Klosterreben sorgfältig
ausgeführt wurden. Eine Sonderstellung nahm der Meier vom uralten
Dinghof zu Ulm ein, der auf besonderen Wunsch vom Grafen
Erchanger (um 815) bei jedem klösterlichen Gerichtstag, besonders
an Peter und Paul, als der Zweite nach dem Abte den Petersleuten
die Gotteshausrechte sprechen soll372).

Die Charta Anselmi war ein guter Wegweiser. Und tatsächlich
setzte trotz der langen Abgabenliste schon Ende des 12. Jahrhunderts

37°) Grimm, Ulmer Weistum.

371) Manfred Eimer, Die romanische Chorturmkirche.

372) Schwarzacher Urkunde, Nr. 2.

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