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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 216
(PDF, 63 MB)
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heit voll unguter Dramatik. Schon die frühen Jahrsprüche bestimmten
, daß die Wiesen nach dem ersten Futterschnitt nicht eingefriedigt
werden durften, da nach dem Futterschnitt alle Matten eine
gemeinsame Weide bildeten, die Herrschaftswiesen ausgenommen.
Im Wald war für die Herrschaften und ihre Amtsleute der Eckerich
unbeschränkt. Die Nachbargemeinden kamen aus den Weidestreitigkeiten
nicht mehr heraus; die Greffener und Schwarzacher stritten
wegen des kleinen Wörthel, wegen der Runenpfadweide und des
Wideck, die Ulmer und Hundener wegen der Wolfsmatt und des
hohen Stadelweges, die Leiberstunger wegen des Wolfshages im
Muhr, die Oberbrucher wegen des Ecker ,,imSee", die Drusenheimer
und Kotzenhusener wegen der Hasenwörth. Oft mußten Thädings-
männer die ,,Spän und Irrungen" schlichten, ja sogar Prozesse vor
dem Reichskammergericht ausgefochten werden. Von jenen Streitigkeiten
stammen die „zarten Kosenamen", die die lieben Nachbardörfer
einander geben. Das Schlimmste war das „Koppelrecht" der
Herrschaftshöfe, die das Recht hatten, noch vor dem Heuet 12 Pferde
auf die Wiesen der Hintersassen zu treiben3").

Das war der Zündstoff, der zusammen mit Steuern, Fronden und
Schätzungen den unglücklichen Bauernkrieg entfachte — und die
Lage des Bauerntums war auf weite Sicht vielfach schlechter als je.—
Tatsache bleibt, daß am Bauernzug 1525 gegen die Schwarzacher
Abtei sich nur ganz wenige Petersleute beteiligten, was sowohl dem
Kloster wie auch den Bauern im klösterlichen Territorium gutgeschrieben
werden muß. Die fast ununterbrochenen Kriege des 17. und
18. Jahrhunderts ließen keine Erholung zu von der Katastrophe des
Dreißigjährigen Krieges. Die Aufhebung des Klosters hat für viele
die versprochene Erlösung und Befreiung nicht gebracht. Das weite
Domänegelände sagt es zu deutlich, daß nur der Großgrundbesitzer
wechselte.

5.

Es ist keine Vermutung, sondern Gewißheit, daß Arnulfsau-
Schwarzach als Reichsabtei gegründet wurde. Der Grund und Boden
, auf dem ihr Territorium entstand, war Fiskalgut, das in seinem
rechtsrheinischen Teil auf Grund einer aktiven Politik gegen Ale-
mannien in fränkischen Reichsbesitz gekommen war. So ist die
Gründung zugleich eine bewußt eingeleitete, verwaltungsmäßige Erfassung
auch dieses Raumes der Ortenau, als eines unmittelbaren

3") Archivalien der Gemeinden Schwarzach, Greffern, Ulm, Leiberstung und Oberbruch.

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