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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 98
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Baier, Wirtschaftsgeschichte der Ortenau („Ortenau" 1929, S. 261),
handelt es sich nicht etwa um Bildungen des späten Mittelalters,
sondern um alte Rechts-, Kirchen- und Wirtschaftsverbände. —

Schon 1935/36 habe ich in einem Aufsatz „Schicksale des Etten-
heimer Genossenschaftswaldes" (Episoden aus der Geschichte Euenheims
S. 108—124) die Geschichte dieses genossenschaftlichen Waldes
in ihren wesentlichen Zügen behandelt und hierbei insbesondere
die Streitigkeiten wegen dieses Waldes zwischen dem Kloster Etten-
heimmünster einerseits und der Stadt Ettenheim bzw. der fürstbischöflichen
Verwaltung anderseits berücksichtigt. Diese Streitigkeiten
waren unter Abt Augustin Dornblüt am 14. Juni 1741 durch einen
umfangreichen, 28 Artikel umfassenden Vergleich beigelegt worden,
den der fürstbischöfliche Rat Franz Melchior Fischer von Zabern
zwischen den Parteien vermittelt hatte. Den Wortlaut dieses Vergleichs
hatte ich damals im wesentlichen wiedergegeben.

Mißstände und Streitigkeiten blieben aber auch in der Folgezeit
nicht aus, und der Wald drohte völlig zu verkommen. Nachdem
1803 die Landeshoheit des fürstbischöflichen Gebiets auf den badischen
Markgrafen übergegangen war, entschloß sich die neue Regierung
alsbald, eine Teilung des Waldes herbeizuführen und so das
seit vielen Jahrhunderten bestehende, aber mit schweren Mißhelligkeiten
und Schaden für den Wald verbundene Gemeinschaftseigentum
aufzulösen und unter die „Partizipanten" zu verteilen.

Auftrag hierzu erhielt der Oberforstmeister Frhr. Karl Ludwig
Schilling von Canstadt beim Oberforstamt Mahlberg, der
seinen Sitz in Ettenheim hatte. Nach mühevollen, zähen Verhandlungen
kam unterm 17. April 1807 ein Vergleich zwischen den
Beteiligten zustande, dessen Inhalt sicherlich für alle Gemeinden,
die beteiligt waren, von Interesse ist, und den ich deshalb im Wortlaut
hier folgen lassen will. Unterm 17. April 1806 hatte der Oberforstmeister
aus Karlsruhe den Auftrag erhalten, und es war wohl
nicht nur ein Spiel des Zufalls, daß der Vergleich das Datum des
17. April 1807 erhielt.

Der Vergleich folgt mit dem sprachlich öfter etwas holprigen und
„hölzernen" Wortlaut des Originals, aber zwecks besserer Lesbarkeit
unter Verwendung der heutigen Orthographie:

Vergleichs-U rkunde

über die in betreff des zwischen gnädigster Herrschaft, der Stadt
Ettenheim und den Dorfs-Gemeinden Grafenhausen, Altdorf, Rings-

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