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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 134
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folgten Bildung des rheinischen Städtebundes, der vornehmlich dem
Schutze der Handelsschiffahrt vor den Plünderungsunternehmungen
der Raubritter diente. In diesen Schutz hatten sich u. a. auch Basel
und Rheinfelden begeben, welche beiden Städte durch ihre Schiffergilden
den rheinischen Handel der innerschweizerischen Städte, darunter
Bern und Zürich, vermittelten. Basel bedurfte des Schutzes besonders
, weil es Umschlageplatz für die über die St.-Gotthard-Straße
aus Italien kommenden Waren war. Außer dem Städtebund gewährten
auch die Zollherren der Schiffahrt eine gewisse Gewähr für die
Sicherheit der Reisenden und der Güter. Die Reisenden waren Handelsherren
oder deren Beauftragte, ferner Boten und Pilger. Zu den
weiteren Pflichten der Zollherren gehörte die Offenhaltung des Fahrwassers
und die Unterhaltung der Dämme (insonderheit am Niederrhein
) und der Leinpfade. Wie ergiebig die aus den Rheinzöllen
fließenden Einnahmen waren, zeigt die Beleihung des Ehrenfelser
Zolles gegen Ende des XIV. Jahrhunderts mit 20 000 Gulden, das
sind in heutige Währung umgerechnet rund 112 000 Gulden. Riskant
war dieses Geschäft für den Geldgeber nicht: für 150 Fuder Wein
wurde ein Zoll von nahe 1400 Gulden unserer Währung erhoben;
für die weitere Fracht, die das betreffende Schiff geladen hatte, war
der Zollsatz nicht zu ermitteln. Die Nutzlast eines Rheinschiffes betrug
dazumal 3500 Zentner. Ein Fortschritt ist bis in unsere Zeit nicht
gemacht worden, das Dampfschiff — das erste fuhr 1825 von Mainz
bis Kehl — vermag eine Erhöhung der Tonnage erst dann zu bewirken
, wenn die nicht allein im Interesse der Schiffahrt, sondern
ebensosehr der Landwirtschaft — ich denke hier an die ungeheuren
Überschwemmungsschäden — äußerst dringliche Korrektion des
Rheines die Schaffung einer Fahrrinne zuläßt. Holland und Preußen
erkannten die Notwendigkeit des geregelten Rheinlaufs zuerst, in Baden
hat Herr Tulla die Frage zum entscheidenden Stadium gefördert.
Seiner schon vom Markgrafen Karl Friedrich nachhaltig unterstützten
Tatkraft und Fähigkeit verdanken wir die Aufstellung eines
auch von den französischen Rheinbaubehörden anerkannten Generalplanes
. Wie bitter notwendig das war, beweist die 1787 begonnene
— und steckengebliebene — Teilkorrektion bei Greffern. In einem
Berichte vom Jahre 1812 berechnet Tulla den zur Begradigung des
Rheines erforderlichen Zeitraum auf 30—40 Jahre. Tullas Werk wird
seit seinem 1828 erfolgten Tode in unverändertem Kurse von den
badischen und den bayerischen Behörden unter Außerachtlassung
der von Preußen und Hessen erhobenen Befürchtungen und unter

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