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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 202
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Kirchspiel, also auch Neumühl, Odelshofen und Querbach, zunutzen
sein würde. Es wird weiter berichtet: In den diesseitigen
Ämtern, also im heutigen Hanauerland, und auch in der Nachbarschaft
wird alle Jahre viel Hanf gepflanzt; was aber zu Faß- oder
Schuhmacherhanf verwendet wird, wird aufgekauft, um dann außerhalb
des Amtes in Urloffen oder Renchen geplauelt zu werden, wodurch
die Leute jener Orte viel Geld verdienen. Dieser Verdienst
könnte aber durch die Errichtung einer Plauel in Kork im Lande
selbst bleiben. Es würden dann sicherlich die Händler und Hanfkäufer
nicht ein, zwei oder drei Stunden weiterfahren, wenn sie von
Kork aus den Hanf auf kürzerem Wege dem Rheine zuführen könnten
, um ihn von dort aus zu verschiffen. Durch die Verringerung der
Wegstrecke würden dann die notwendigen großen Fuhrlöhne in
Wegfall kommen, was dem Einwohner insofern große Vorteile
bringen würde, als er für den Hanf einen besseren Preis erzielen
könnte, ,,zumalen bey den heutigen Zeitläufften". Das Gericht Kork
bittet um die Genehmigung dieses Planes und verspricht dabei die
Erstattung einer jährlichen Abgabe.

Diesem Vorhaben des Gerichts Kork tritt aber sofort der Amtsschreiber
Jensen entgegen. Unterm 15. Oktober 1762 berichtet er,
daß sämtliche Untertanen des Amts Willstätt verbunden seien, ihren
Hanf in Willstätt reiben zu lassen nach einem Erbbestandsbrief des
Ivlüllers zu Willstätt vom 18. Januar 1743. Wenn aber eine Plauel im
Gericht Kork, das vier Ortschaften umfasse, errichtet würde, würde
dies der Reibe in Willstätt einen großen Schaden zufügen, insbesondere
auch deshalb, da „viel Unterthanen frevelmüthigerweise ihren
Hanff auswärts reiben lassen". Jensen macht im Falle der Errichtung
einer Plauel in Kork den Vorschlag, daß pro Jahr auf jeden
Stempfei 8 fl. an Erblehenzins zu setzen wären, wovon die Hälfte
dem Müller zu Willstätt als Schadenersatz zufallen sollte.

Unterm 2. November 1762 wurde dem Rat und Amtmann Lichtenberger
der Auftrag zuteil, zu berichten, welche Gemeinden bisher
ihren Hanf auswärts hatten plaueln lassen. Die Erledigung dieses
Auftrages ist leider in den Akten nicht zu finden.

In dem Schultheißen Heß hatte das Gericht Kork anscheinend ein
sehr tüchtiges und fähiges Oberhaupt, denn er verteidigte die Sache
des Gerichts mit großem Geschick und wußte alle Punkte anzuführen
, die der Förderung seines Planes dienlich sein konnten. Heß
begründet die Notwendigkeit der Plauel zu drei Stempfein zu Kork
zunächst damit, daß eine solche an dem Ort aufgebaut werden soll,

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