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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 204
(PDF, 67 MB)
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schildert, die durch die Korker Plauel und Reibe entstehen würden.
Die genehmigte Erlaubnis an alle Gemeinden, die bisher in Willstätt
ihren Hanf reiben mußten, nun auch in Kork nicht nur plaueln, sondern
auch reiben zu dürfen, würde dem Willstätter Müller großen
Schaden verursachen, dieser wäre daher berechtigt, einen großen
Schadenersatz zu fordern. Dieser Schwierigkeit zu begegnen, machte
der Korker Schultheiß den Vorschlag, daß hier nur die hiesigen Einwohner
sowie die Untertanen der diesseitigen Herrschaft, die nicht
nach Willstätt gebannt sind, und auch alle Fremden sollten die Erlaubnis
zum Plaueln und Reiben haben, jedoch diejenigen Untertanen
, die nach Willstätt gebannt sind, sollten gänzlich davon ausgeschlossen
sein. Dadurch würde dem Müller zu Willstätt nur ein
ganz geringer Schaden erwachsen, diesen gutzumachen, wäre das
Gericht Kork gerne bereit. Schultheiß und Gericht Kork erklärten,
daß sie beschlossen hätten, eine Hanfplauel von vier Stempfein auf
dem fraglichen Platz zu errichten, daß sie aber auch gewillt seien, die
jährlichen Canonis in einem einmaligen Pauschalbetrage an die
Rentkammer zu bezahlen, in welchem auch die Entschädigung an
den Erbbestandsmüller in Willstätt enthalten sein müßte. Von diesem
Vorschlag wurde auch die verwittibte Müllerin verständigt, allein
sie wollte zu diesem Vorschlag keine Stellung nehmen, weil es den
nach Willstätt gebannten Untertanen, die ihren Hanf lieber plauein
als reiben wollten, verstattet sein sollte, das Plauein in Kork zu besorgen
. Eine endgültige Entscheidung der Herrschaft ist aus den
Akten nicht zu ersehen. Unterm 12. März 1765 aber erhielt Amtsschreiber
Jensen von Serenissimus das Zugeständnis, daß das Gericht
Kork bei ihm nicht vorgelassen werden würde, vielmehr würde dieses
an das Kollegium in Rheinbischofsheim zurückverwiesen werden.

Von nun an schweigen die Akten, und wir erfahren nicht, ob die
Plauel erbaut werden durfte. Wir wissen aber, daß noch im vorigen
Jahrhundert eine Plauel in Kork im Betriebe war. Außerdem erzählt
uns das heute noch vorhandene Riebhäuschen zum mindesten davon
, daß es nach dem Spanischen Erbfolgekrieg neu erbaut wurde,
nachdem 1703 die damalige Plauel zerstört worden war.

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