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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 29
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0031
Kloster Lichtental und die Säkularisation

Besitznahme und Organisation des Klosters im Jahre 1803
Von Alfons Staedele

Im Frieden zu Luneville im Februar 1801, der den zweiten Koalitionskrieg
1799—1801 beendigte, wurden im wesentlichen die Bestimmungen des Friedens
von Campo Formio 1797 wiederholt. Das Reich trat 1798 das linke Rheinufer
an Frankreich ab, dafür sollten die deutschen Fürsten, die dort Verluste erlitten
hatten, durch Zuteilung von Gebieten der geistlichen Fürsten und Klöster auf
dem rechten Rheinufer entschädigt werden. Diese Entschädigungen festzustellen,
war die Aufgabe einer außerordentlichen Reichsdeputation, d. h. eines Ausschusses
des Regensburger Reichstags. Der Entwurf dieses Ausschusses, der Reichsdeputationshauptschluß
, wurde im März 1803 zum Reichsgesetz erhoben. Doch die
Hauptfragen waren bereits in Sonderverträgen mit den deutschen Fürsten erledigt
worden. Markgraf Karl Friedrich bekam unter anderem die Abteien Salem
und Odenheim, Gengenbach und Petershausen, Schwarzach, Frauenalb, Allerheiligen
, Lichtental, Ettenheimmünster, Reichenau und öhningen. Da aber
das Kloster Lichtental von Markgräfin Irmengard gestiftet worden war und sich
dort die Ruhestätte der ältesten Ahnherren des fürstlichen Hauses befand und
das Kloster sich immer dankbar gegen die Markgrafen gezeigt hatte, durften die
Insassen weiterhin in klösterlicher Gemeinschaft zusammenbleiben, allerdings
wurden die Besitzungen, Gefälle und Rechte des Klosters eingezogen. Doch durch
Zuweisung der erforderlichen Mittel wurde der Weiterbestand des Klosters in
etwas veränderter Gestalt gesichert.

Eine Kommission hatte gemäß dem 4. Organisationsedikt vom 14. Februar 1803
die 7 Bedingungen, die für den Fortbestand der Klosterkommunität erforderlich
waren, zu untersuchen und festzusetzen, womit am 25. März 1803 begonnen
wurde. Als 1. Punkt wird das Sustentationsquantum an Geld behandelt
. Die Äbtissin erhält jährlich 4000 fl., die Priorin 500 fl., die Subpriorin
450 fl., jede der 22 Konventualinnen 400 fl., dazu die Novizin Amalie Wehinger,
die nicht gut fortgeschickt werden kann, da sie in Gegenwart des ganzen Hofes
eingekleidet worden ist und bleiben möchte und ihre Entlassung viel Aufsehen
erregen würde. Für die 9 Laienschwestern sollen je 150 fl. ausgeworfen werden,
für die Pfründnerin Franziska Gäbelin, die gegen Überlassung ihres zwar nicht
beträchtlichen Vermögens den Konventstisch genießt, werden 200 fl. als jährliche
Zulage festgesetzt. Da die Dienstmagd Marie Agatha Beil, der das Kloster zwar
einen lebenslänglichen Unterhalt versprochen hat, noch vollkommen dienstfähig
ist, vermag die Kommission nicht, auf einen Sustentationsbeitrag anzutragen.
Auch sieht sich die Kommission nicht für ermächtigt an, ein Sustentationsquantum

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