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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 30
(PDF, 59 MB)
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des Beichtvaters aus dem Kloster Tennenbach zu beantragen, hält es aber doch
für billig, daß dem Kloster für ihn ein Beitrag geleistet wird, wofür er die gestifteten
Messen und Jahrtage zu halten hat, die auf den bisherigen Besitzungen
des Klosters als fundationsmäßige Schuldigkeiten ruhen. Vielleicht könnte ein
Pfarrer für das Beuerner Tal die Stelle eines Beichtvaters mitversehen oder ein
pensionierter Priester zu Salmannsweil als Beichtvater nach Lichtental beordert
werden, der, da er eine Pension genießt, keinen weiteren Lohn in Geld zu
fordern berechtigt wäre. Jedenfalls soll der Beichtvater sich an seinen Konvent
wenden und sich die dortigen Rechte vorbehalten, die am 12. April 1803 von dem
Prälaten von Tennenbach dem Beichtiger Edmund Calury zugestanden werden.

Am 27. März berät die Kommission über die Zuteilung der erforderlichen
Gebäude. Sie kommt zu dem Schluß, daß dem Kloster unentbehrlich sind:
Wohnungsgebäude, Kirche, Friedhofs- und Begräbniskapelle, Waschhaus, Geflügelstall
, Schweinestallung, Kuhstallungen und Holzhaus, 12 Gebäudeteile dürften
teilweise oder gänzlich schon jetzt entbehrlich sein, oder sobald die Zahl der
Konventualinnen auf 12, wie vorgesehen, herabgesunken ist. Zunächst aber soll
innerhalb der Klostermauern keine Absonderung der für entbehrlich gehaltenen
Gebäulichkeiten stattfinden, auch soll ihnen keine Bestimmung gegeben werden,
die der klösterlichen Ruhe und Ordnung, auch der dereinstigen Einrichtung eines
weiblichen Erziehungsinstituts nachteilig sein würde. Außerhalb der Klostermauern
hingegen stehen bereits zur Disposition der Herrschaft das Wirtshaus mit Nebengebäuden
und das Rebhaus hinter den Schafberger Reben mit Stallungen.

Am 28. März behandelt die Kommission die Zuteilung der erforderlichen
Fahrnisse (Wohnungs-, Ökonomie- und Feldwirtschaftsgerätschaften) und die
Verfügung über die Naturalvorräte. Da der Silbervorrat von keiner
Bedeutung ist und das geflüchtete Silber im Kloster Friedenweiler entwendet
wurde, ist der geringe Vorrat dem Kloster zu belassen. Ebenfalls verbleiben die
Kirchenornate und Paramente dem Kloster. Weißzeug, Bettwäsche, Zinn, Malerei,
Spiegel, Schreinerwerke, Küchengeschirr und gemeiner Hausrat sind dem klösterlichen
Gebrauch zu überlassen, da sie nur teilweise brauchbar sind und die geplante
Errichtung eines Erziehungsinstituts diese Gerätschaften in noch größerer
Zahl erforderlich macht. Von den vielen Fässern kann ein ganz großer Teil verkauft
oder in herrschaftliche Keller übersetzt werden. An Vieh verbleiben dem
Kloster 3 Pferde, 4 Ochsen, 1 Stier, 14 Milchkühe, 6 Kalbinnen, 4 jährige Kuhkälber
, 30 Waidschweine, 40 Schafe; zur herrschaftlichen Disposition stehen
2 Pferde, 4 Ochsen, H jähriger Stier, 2 Jährlingstier, 17 Milchkühe, 28 Waidschweine
, 159 Schafe. Außer den Schafen ist alles bereits am 20. April 1803 verkauft
. Von den Fuhrwerken ist vieles entbehrlich; der Amtmann als Administrator
soll, was das Kloster behalten will, verzeichnen und das übrige für die
Herrschaft verkaufen. Amboß, Blasbalg, Feuerzange, Schraubstock, 3 große Hämmer
, 1 Handhammer in der Schmiede fallen der fürstlichen Rentkammer zu.
Gartengeschirr, Geschirr im Holzhaus, in der Scheuer, zur Küferei, zur Schreinerei,
Metzg- und Sennereigeschirr, Fahrnis im Kuhstall, in der Mühle und der Bäckerei
verbleibt fast alles dem Kloster. Von den Büchern ist kein Erlös zu erwarten,

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