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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 32
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0034
wenn die überzähligen Konventualinnen und Schwestern (statt 9 noch 3) durch
Tod abgehen. Dadurch verbleibt nur noch ein Sustentationsaufwand
von 6233,20 fl. — Schließlich wird vermerkt, daß das Kloster berechtigt ist, seinen
Holzbedarf weiterhin aus den Waldungen der Stadt Baden zu beziehen.

Am 29. März erfolgt der Bericht über die Besoldung patentisierter
Diener, des Amtmanns und Oberschaffners Glücker, des Schaffners Mösner zu
Steinbach, des Schaffners Dreher zu Pforzheim, des Schaffners Tagliasachi zu
Ettlingen, des Hofmeisters Mattias Frank. Glücker wünscht, im Ruhestand die
bisherige Wohnung beibehalten zu dürfen. Die Kommission ist der Ansicht, daß
ihm auch im Ruhestand von der Stadt Baden das Holz nach Bedarf geliefert
wird und daß der Amtmännin nach dem „Hintritt" des Amtmanns, gemäß der
Zusicherung des Klosters, eine Pension gewährt wird. Glücker bezieht als Besoldung
280 fl., an Naturalien Korn, Spelz, Gerste, Haber, Erbsen, gerollte Gerste,
Weißmehl, Habermehl, Wein, Stroh, Essig, Salz, dazu Holz, freie Wohnung und
Stallung, 1 Vi Morgen Garten, 2 Morgen Acker, 400 fl. Sportein, Geschenke 34 fl.,
Unterhaltung von 2 Kühen und 2 Schweinen, freie Mahlung der Frucht, freie
Backung des Brotes, freie Küferarbeit, freie Kost in der Abtei. Mösner, Dreher
und Tagliasachi erhalten 75, 11 und 20 fl., Korn, Spelz, Gerste, Stroh und Wein
und einiges Geld für verschiedene Tätigkeiten, diese drei Schaffner werden entbehrlich
sein; ob und was ihnen an Pension gebührt, ist nach Gutachten der
Bevollmächtigten der Kammer, die das Vermögen von Lichtental regulieren wird,
anzusetzen. Der Hofmeister genießt die lebenslängliche Kost und Wohnung des
Klosters, muß sich aber weiterhin in den Dienst des Klosters stellen; zunächst
jedoch bekommt er als Besoldung 75 fl. und 3 Paar Schuhe.

Von dem nicht patentisierten Personal sind alle ledig und können
beinahe durchgängig mit einer kleinen Abfertigung entlassen werden. Sämtliche
Ehehalten sollen ihren Lohn und Zugehörde bis Georgi aus den Händen der
Administration empfangen. Wer zur Entlassung kommt, soll einen dreimonatlichen
Anteil seines Lohnes als Gratifikation erhalten, weil er unter dem Jahr
und ohne eine Aufkündigungszeit ausscheiden muß. Entlassen werden mit einer
Gratifikation: Küferknecht mit 5 fl., Ochsenknecht mit 6,45 fl., Ochsenbub mit
2,30 fl., Kuhbub mit 3,15 fl., Kuhbub mit 2,30 fl., Schweinebub mit 2 fl., Schäfer
mit 12,30 fl., Schafbub mit 2 fl., Baumknecht mit 6,30 fl., Magdalena Schickin
mit 10 fl., Emerenzia Linkin mit 11,40 fl. = 64,40 fl. Hingegen wird der Torwart
, der 30 Jahre dahier in Diensten steht, der landesherrlichen Gnade empfohlen
; die Kommission glaubt, beantragen zu müssen, daß ihm eine lebenslängliche
Unterstützung von jährlich 24 fl. zu bewilligen wäre, zumal er ein Lichtentaler
Untertan aus dem Beuerner Tal sei. Küfer Michel Gray, der seit 8 Jahren
in Diensten des Klosters steht, und der in der Hoffnung, seinen ständigen Unterhalt
in Lichtental zu finden, seinen Dienst in der Hofküferei zu Meersburg aufgegeben
hat, empfiehlt die Kommission für landesfürstliche Dienste, wenn er für
das Kloster entbehrlich werden sollte. Von den 28 Handwerksmeistern und
Dienstboten werden also 12 entlassen, 16 bleiben einstweilen noch.

Zum Schluß sind noch verschiedene Inzidenzpunkte zu erledigen. Dem

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