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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 33
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0035
Kloster steht die Befugnis zu, sich aus den Waldungen der Stadt Baden mit
Brenn- und Bauholz zu versehen. Da die landesherrliche Amtskellerei die klösterlichen
Gebäulichkeiten unterhalten muß, so wird ausdrücklich festgesetzt, daß sie
von der Stadt Baden den Holzbedarf zu diesen Gebäulichkeiten bekommt, ebenso
auch das Bauholz und die Rebstecken, wie das für die klösterlichen Rebhöfe der
Fall war. Kloster und Amtskellerei sollen zweimal wöchentlich die Sägmühle der
Stadt benutzen dürfen. Stadt Baden und Amtskellerei werden für den Unterhalt
der Flößerei besorgt sein müssen. Dagegen hat das Kloster die beiden Weiher im
Wald, die zum Flößen des Holzes für das Kloster dienen, allein zu unterhalten.
Ob das Kloster fernerhin Zoll und Akzis erheben darf, ist fraglich. Das Kloster
wird wohl weiterhin das Recht besitzen, Schweine in den Waldungen der Stadt
Baden in den Eckerich zu treiben. Der Amtskellerei obliegt die Pflicht, die
Brunnen und Wasserleitung zu unterhalten. Wird eine Pfarrei für das Beuerner
Tal errichtet, so wird weitere Vorsehung geschehen, im übrigen sind die Unkosten
des Gottesdienstes wie ein anderer ökonomischer Gegenstand dem Kloster
obgelegen. Da zur Haltung eines Ewigen Lichtes am Grabe der Stifterin des
Klosters und eines solchen in der Begräbniskapelle bestimmte Güter, namentlich
der Knollhof und der Zehnte in Steinbach, gestiftet worden sind, die nunmehr
an das fürstliche Haus fallen, so glaubt die Kommission, daß es der Billigkeit
und der Würde des fürstlichen Hauses angemessen ist, die Erfüllung dieser Stiftungen
, wie auch der gestifteten Jahrtage nicht auf die Kompetenz der Klosterfrauen
zu verweisen, sondern ein jährliches Aversum von 200 fl. zu verwilligen.

Die in Frauenalb befindliche und in ihrem Geist verwirrte Konventualin von
Lange soll in Lichtental verpfründet werden, für ihre und ihrer Wärterin Verpflegung
werde eine jährliche Pension von 600 fl. ausgeworfen. Nachdem die
Äbtissin diesem Antrag zugestimmt hatte, hat die Kommission dem Amtmann
Glücker den Auftrag gegeben, für die Zurichtung eines Zimmers für Frau von
Lange und eines anstoßenden Zimmers für ihre Wärterin besorgt zu sein und das
für die Transportierung der Dame Erforderliche zu veranlassen. Am 13. April
1803 kam sie an und brachte Wanzen mit, scheint aber sehr vergnügt zu sein.

Die Kommission hat schließlich der Äbtissin einen provisorischen Auszug des
Sustentationsentwurfs zugestellt und sie ersucht, dem Konvent die nötige Publikation
der mit der Äbtissin getroffenen teils provisorischen, teils definitiven Verfügungen
zu machen. Dem Amtmann wird aufgetragen, eine Inventarisierung der dem
Kloster verbleibenden Mobilien zu verfertigen und davon ein Exemplar der Frau
Äbtissin unter seiner Beurkundung und ein anderes von der Äbtissin und
Priorin unterschriebenes Exemplar der Kommission zuzustellen.

Der Bitte der Äbtissin um Überlassung des Abtsbergleins ohne Anschlag dürfte
nach Ansicht der Kommission entsprochen werden. Auch glaubt die Kommission
beantragen zu dürfen, daß an die inländischen Kapuziner- und Franziskanerklöster
alljährlich bestimmte und bisher im Herbst abgegebene Almosen an
Früchten und Wein fortan abgereicht werden. — Zum Schluß heißt es: Womit
heute das Geschäft beschlossen worden. Unterschrift: Hofer und Kaufmann.

Bad. Generallandesarchiv, Abt. 233/4179.

3 Die Ortenau

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