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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 34
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0036
Besitznahme des Klosters Frauenalb
durch die Badische Regierung (1802-1803)

Von Alfons Staedele

Bereits am 1. Dezember 1802 begab sich eine Kommission nach Frauenalb, um
die Übernahme des Klosters in den Besitz des Staates in die Wege zu leiten. Zunächst
wurden die Beamten, ständige Diener und Dienstboten, von denen eine
Liste mit Angabe von Alter, Dienstzeit und Lohn angefertigt werden mußte,
sowie die auswärtigen Waldschützen, Zehntschaffner und Zehntknechte der Pflichten
gegenüber dem Kloster entbunden und in landesherrliche Verpflichtung genommen
. Sodann nahm man die Schultheißen aus den zum Kloster gehörigen
neun Orten für sich und ihre Untergebenen, nämlich Schillberg, Pfaffenrot, Burbach
, Völkersbach, Spessart, Sulzbach, Untermisbelsbach, Ersingen und Bilfingen,
in landesherrliche Pflichten. Auch wurde eine Bürgerliste sämtlicher Frauenalber
Ortschaften verlangt; es waren 717 Bürger und 53 Witwen, die das Bürgerrecht
besaßen. Der Klosterjäger oder der pensionierte oder beide könnten in der
Frauenalber Waldung unter Aufsicht des fürstlichen Försters als Gehilfen eingestellt
werden.

Die Klosterinsassen bestanden aus der Äbtissin, 5 Damen, 2 Laienschwestern,

2 Chorfräulein, Organist und Beichtvater, dem ein lebenslängliches jährliches
Salarium von 100 fl. nebst freier Kost zugesichert worden war, um deren Fortsetzung
er bat. Eine Witwe von Lafage, die seit sieben Jahren mit ihrer jüngsten
Tochter Kost und Logis im Kloster genießt, bittet um Berücksichtigung ihres
Unterhalts, den sie lebenslänglich gehabt hätte. Da keine Novizinnen mehr aufgenommen
werden dürfen, verzichten Äbtissin und die übrigen Damen auf die
klösterliche Gemeinschaft und erwarten eine anständige Pensionierung.

Es wird Vorlegung sämtlicher Rechnungen der letzten Jahre verlangt, um sie
nach Karlsruhe auf die Ratskanzlei zu senden. Ein Verzeichnis der Grenzsteine
mit dem Frauenalber Wappen, das auszuhauen ist, soll angelegt werden. Ein In-
ventarium aller Gebäude, Güter, Mobilien, auch vom Einsiedelhof bei Bühl und
von der Amtskellerei in Ersingen, soll aufgestellt werden. Drei ausgewählte Männer
sollen die klösterlichen Liegenschaften veranschlagen. Den Pfaffenrotern und
Schillbergern wird wie bisher das Gabholz gegeben, die Selbstaufmachung gestattet
, jedoch untersagt, solches vor Aufsetzung und Abzählung aus dem Wald
zu führen. An bestimmten Wochentagen ist erlaubt, Lesholz zu holen, Stumpen
zu graben und Laub zu scharren. Am 23. Dezember wurden bereits 4 Ochsen,
10 Kühe und 65 Schweine verkauft, am 25. Dezember kam es zum Verkauf von

3 blinden Pferden, am 1. Februar 1803 wurden 1 28 jähriger Rapp und 4 Ochsen

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