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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 52
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Bis dahin war, wenn man so sagen darf, die öffentliche Versorgung der Armen
im wesentlichen eine selbstverständliche Aufgabe der Kirche und zumal der
Klöster gewesen. Dafür bekamen sie auch viele zweckbestimmte Stiftungen,
Pfründen, Ansprüche auf Zinsen und Steuern. Eine der wohl frühesten Urkunden
aus dem Gebiet der Almosenpflege — sie stammt aus dem Jahre 1277 und befindet
sich im Urkundenarchiv des Klosters Bebenhausen bei Tübingen (siehe ZGO.
1852 S. 327) — bezieht sich auf die Schenkung eines Hofes durch den Pfalzgrafen
Rudolf I. von Tübingen. Dieser gab das Gut an die Marienkirche zu
Bebenhausen mit der Bedingung, daß der Ertrag des Hofes auf das Armenspital
verwendet werde, und zwar in der Form, daß in diesem drei Almosenpfleger
unterhalten werden sollen. Das Amt des Almosenpflegers war eines der wichtigsten
Sozialämter innerhalb der organisatorisch caritativen Tätigkeit der mittelalterlichen
Kirche.

Neben der unmittelbaren kirchlichen Sozialfürsorge für die Armen gab es
aber noch die sogenannten Bruderschaften. Das waren religiöse Vereinigungen aus
den Kreisen des Handwerks und der Gewerbe, häufig aus den Zünften hervorgegangen
oder in enger Verbindung mit ihnen stehend. Auch diese Bruderschaften
waren eine Art offizieller Träger der Wohlfahrt im Sinne einer öffentlichen, also
nicht auf den Einzelnen persönlich oder privat bezogenen sozialen Verpflichtung
innerhalb der kirchlich-kommunalen Gemeinschaft.

Hierzu können zwei urkundliche, bisher noch nicht bekannte Beispiele aus der
Geschichte einer Baden-Badener Bruderschaft angeführt werden, die Näheres über
die sozialfürsorgerische Tätigkeit durch die Bruderschaften aussagen. Beide Urkunden
sind datiert vom 15. Mai 1494. In der einen Urkunde heißt es: Johannes
Engelmann und Johannes Steynmetz, beide Bürger zu Baden, Pfleger der Sankt-
Nicolaus-Bruderschaft in der Stiftskirche zu Baden, verkaufen im Namen derselben
eine jährliche Gült von 3 Vierteln Korn an Heinrich Fuleder, Kanonikus
des Stiftes zu Baden.

Aus dieser Urkunde geht hervor, daß die Nicolausbruderschaft im Besitz einer
Gült, eines Zinsanspruchs in Getreide war, und daß die Pfleger der Bruderschaft,
welche die sozialfürsorgerischen Aufgaben betreuten, diese Gült, den jährlichen
Zinsgenuß, wahrscheinlich gegen eine Kapitalabfindung an den Kanonikus des
Collegiatstiftes verkauften.

Noch aufschlußreicher ist die andere Urkunde dieser Bruderschaft vom gleichen
Tag. Sie steht offenbar im Zusammenhang mit dem Verkauf jener Gült und deutet
eine Art größerer Finanzaktion an. Hier heißt es: Die Sankt-Nicolaus-Bruderschaft
in der Stiftskirche zu Baden übernimmt ein ihr von dem Canonicus dieses
Stiftes, Heinrich Fuleder, vergabtes Erblehen zu Sandweier, genannt „die Fuleder
Lehensgüter", mit Acker, Wiese, Anstößer und allen Zugehörden, das nun dieser
Zeit innehaben zu Erblehen Pussenhans und Scheffer Lorenz zu Sandweier, und
dazu 10 fl. rheinischer Währung, die Verteilung von „Spennbrot" — das heißt
von Almosen — aus drei Vierteln Korns. Es folgt nun eine genaue Festlegung
der Verteilungstermine; dann heißt es weiter: Wobei die Brüder im Fremersberg,
ob die durch eine oder mehrere Personen ihres Klosters nit zugegen waren noch

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