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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 95
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Gerechtigkeit, Schlichtheit, Leutseligkeit
und Klugheit, sah die
Weltgeschichte nur seine Absonderlichkeiten
und widmete ihm
den zweifelhaften Beinamen „Des
Hl. Rom. Reiches Erztambour und
großer Exerziermeister".

Mit dem Ableben des Landgrafen
ging der Militärstaat Pirmasens
rasch seiner Auflösung
entgegen. Nach der Totenfeier
beschied Landgraf Ludwig X. die
höchsten Militärpersonen zu sich
und eröffnete ihnen, daß die übergroße
Staatsschuld weise Sparsamkeit
auf allen Gebieten erheische
und er daher entschlossen
wäre, die beiden Regimenter Erbprinz
und Landgraf eingehen zu
lassen. Die Jungmannschaft erhielt
auf 10. April ihren Abschied, die
Alten wurden mit einem Gnadensold
VOn drei Kreuzern täglich Zur Erbprinzessin Karoline zu Hessen Fahr S. 64

Ruhe gesetzt17). Aus dem diensttauglichen
Mannschaftsrest erstand das „Fürstliche Grenadierregiment
Hanau-Lichtenber g", welches schon im November 1790 auf ein
Bataillon von 400 Mann — Hessen-Hanau-Lichtenbergisches Grenadierbataillon —
herabgemindert wurde. Die Französische Revolution bereitete der Pirmasenser
Garnison vollends ein Ende und zwang das Bataillon, sich über den Rhein nach
Darmstadt zurückzuziehen.

Da mit Aufhebung der Garnison die seitherigen Hilfsquellen versiegten, kam
tiefstes Elend über die Stadt. Die Hälfte der Bevölkerung stob davon, schneller
als sie gekommen war. Die Zurückgebliebenen plagte der Hunger. In einem
harten Verzweiflungskampfe ums Dasein gelang es Pirmasens, sich durch die
später weltbekannte Schuhindustrie auf eigene Füße zu stellen. Die Herstellung
dieser Wollschuhe (Pantoffeln und Schlappen) begann etwa 1809/10. Gelernte
und Ungelernte des ehrsamen Schusterhandwerks griffen nach dieser gewerblichen
Nahrungsquelle. Das Geschäft wurde nicht fabrikmäßig, sondern von einzelnen
Meistern, welche die zugeschnittenen Schuhe in die Häuser gaben, betrieben. Die

1T) Nachdem Landgrat Ludwig IX. die 1789 er Beschwerde wegen Entzuges der Militärfreiheit noch,
abgelehnt hatte, gab der Sohn bei dieser Gelegenheit Lichtenau sein wertvolles Privileg zurück: Durch
Dekret vom 10. April 1790 wurde das Städtchen aus landesväterlicher Huld und Gnade in Zukunft von
aller Rekrutenaushebung und Loskaufung a militia befreit. Am gleichen Tage erhielten die Grenadiere
aus Lichtenau ihren Entlassungspaß zugestellt.

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