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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 96
(PDF, 59 MB)
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einen nähten, andere bändelten ein und wieder andere, besonders die weiblichen
Angehörigen, trugen die fertige Ware zum Verkauf weit über Land. Überall auf
Messen und Märkten fielen die Schuhmädchen durch ihre schlanken, hohen Gestalten
auf. Auf den Lichtenauer Jahrmärkten begrüßten unsere ehemaligen
Hanauer Grenadiere noch lange die Pirmasenser Schuhhändler als gute Bekannte
oder liebe Verwandte aus der alten Garnison.

100 Jahre Amtsgericht Ettenheim

Von Job. B.Ferdinand

Auf die Rechtspflege, wie sie zur Zeit der straßburgischen Herrschaft in Ettenheim
und seinem Gebiet bestand, kann im Rahmen dieses Beitrags zur Geschichte
der Stadt Ettenheim nicht eingegangen werden. Wer sich dafür interessiert, kann
darüber einiges in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 48
(1934), Seite 143 ff., nachlesen. (Prof. Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts
des Rheins im Jahre 1802.)

Vielmehr soll hier von der Errichtung des badischen Amtes Ettenheim 1809
ausgegangen und die Darstellung auf die badische Zeit beschränkt werden.

I."

Eine Trennung der Justiz von der Verwaltung kannte man vor 1857 in der
untersten Instanz nicht. Das Amt war gleichzeitig Verwaltungs- und Justizbehörde
, hatte also neben seiner Verwaltungstätigkeit Prozesse zu entscheiden
(streitige Gerichtsbarkeit) und alles das zu erledigen, was man heute unter dem
Begriff der freiwilligen Gerichtsbarkeit zusammenfaßt. (Vormundschafts-, Nachlaß
-, Urkundenwesen.)

Anders war es in der zweiten und dritten Instanz, wobei vorauszuschicken ist,
daß das neue Land Baden zunächst in 3 Provinzen (Oberrhein oder badische
Landgrafschaft, Mittelrhein oder badische Markgrafschaft,' Unterrhein oder badische
Pfalzgrafschaft) eingeteilt war, welche Einteilung 1809 von einer solchen in
10 Kreise und 1832 von einer solchen in 4 Kreise mit 4 Kreisregierungen in
folgenden Städten abgelöst wurde: Seekreis — Konstanz, Oberrheinkreis — Freiburg
(hierzu gehörte Ettenheim), Mittelrheinkreis — Karlsruhe, Unterrheinkreis —
Mannheim. Entsprechend gab es als zweite gerichtliche Instanz 4 Hofgerichte: in
Konstanz, Freiburg, Bruchsal, später Rastatt, und Mannheim, als dritte Instanz
ein Oberhofgericht, ursprünglich in Bruchsal, dann in Mannheim.

II.

Nachdem in Verfolg der Sturmjahre 1848/49 im Jahre 1851 Schwurgerichte
eingerichtet worden waren, brachte das Jahr 1857 ebenfalls eine tiefgehende Um-

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