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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 101
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0103
Der Streit Kippenheims und Kippenheimweilers

1690-1805

Von Christian Sütterlin

Die ursprüngliche Abhängigkeit des ehemals aus einigen Höfen bestehenden,
aber zu einem Dorf angewachsenen „Kippenheim Weilers" oder „Weilerts" von
dem Flecken und Pfarrort Kippenheim, die daraus entstandene Gemeinschaft
zwischen den zwei Gemeinden und das Bestreben Kippenheimweilers, sich davon
loszumachen, geben einen unaufhörlichen Anlaß zu vielfältigen Streitigkeiten.
Schon im Jahre 1690 beschwerte sich die Gemeinde Weiler wegen angeblicher
Bedrückung durch die Gemeinde Kippenheim bei dem Fürstlichen Oberamt
Mahlberg. Die Klagen wurden in den folgenden Zeiten in zahlreichen Schriftsätzen
und Protokollen wiederholt, so in den Jahren 1759 und 1760, ohne daß
es zu einer wesentlichen Besserung in den Beziehungen zwischen beiden Gemeinden
gekommen wäre. Am 24. Mai 1783 erließ das Fürstliche Hof ratskollegium
ein Dekret, durch welches das Fürstliche Amt und Oberforstamt beauftragt
wurden, die zwischen den „beiden Gemeinden obwaltenden Irrungen" in Güte
beizulegen und, falls dies nicht geschehen könne, die Parteien dahin zu bringen,
auf dem Fürstlichen Hofgericht oder der damals existierenden Consultationsdepu-
tation zu „compromittieren" und zur Vermeidung eines kostspieligen Prozesses
sich ohne weitere Berufung dem zu erwartenden Urteilsspruch zu unterwerfen.
Das Fürstliche Ober- und Oberforstamt gaben sich alle Mühe, die Sache entweder
zu einem gütlichen Vergleich oder zu dem vorgeschlagenen Kompromiß zu
bringen. Aber, wie sehr sie auch sich mühten, bei der Hartnäckigkeit in der Vertretung
der gegenseitigen Standpunkte blieb alles immer und immer wieder beim
alten. Schon war Kippenheimweiler nahe daran, die Hand zur Versöhnung
zu reichen, da ließ sich Kippenheim nicht dazu bewegen, von seinem Besitzstand
und der „via iuris" (dem Rechtsweg) abzugehen. So wurde „der Weg Rechtens"
eingeschlagen, und zwar auf die Initiative Kippenheims hin. Der „Notenkrieg"
zwischen beiden Parteien ging hin und her, da ersuchte schließlich am 29. März
1786 Kippenheimweiler das Fürstliche Oberamt, bevor es sich auf einen großen
Prozeß einlasse, die diesbezüglichen Akten an die vorhin erwähnte Consultations-
kommission zu schicken und von dieser ein Gutachten zu erbitten. Diese stellte
am 10. Februar 1787 ein ebenso ausführliches wie gründliches Gutachten aus, in
welchem die in den weitläufigen Akten enthaltenen Beschwerden der Gemeinde
Weilen auf 10 Punkte reduziert wurden. Das meiste wurde als unbegründet
zurückgewiesen. Es wurde Kippenheimweiler der Rat erteilt, ohne Prozeß bei
der Herrschaft um eine gänzliche Trennung von der Gemeinde Kippenheim

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