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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 118
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Gengenbach und Zell zu sich, um dieser eine „Praeposition in Werbesachen
" mitzuteilen. Es wurde dann eine Konvention zwischen den
drei Reichsstädten und der Exzellenz abgeschlossen:

Alle fremden Werbungen sollen verboten werden. Kein österreichisches Landeskind
darf angeworben werden oder durch hiesiges Territorium geführt werden,
vorkommendenfalls sind solche abzunehmen und dem kaiserlichen Militär zu überantworten
. In Rücksicht darauf soll an die beiden preußischen Werbeoffiziere
geschrieben werden, daß man sich dessen zu entschließen, der Notwendigkeit und
Konvenienz ermessen wolle.

Den Werbewirten und der Wache unter den Toren solle befohlen werden, acht
zu haben, und wenn sie etwas gegen das Verbot wahrnehmen sollten, solches
sogleich anzuzeigen, auch unter den Toren anzuhalten.

Mit dem Werbegeschäft hing natürlich neben den häufigen Reisen
auch noch gewisse Repräsentation zusammen. Als im Jahre 1771 einmal
Exzellenz von Ried durch den Hofkriegsrat um Vergütung einiger
Auslagen bat, wurde er von Kaiser Joseph II. kurzerhand abgewiesen
, obwohl doch die Kaiserin Maria Theresia keine Einwendungen
dagegen machte. Auf wiederholte Vorstellung gab Maria Theresia
ihrem Bedauern Ausdruck über ihres Sohnes Verfahren, sie beanstandete
dabei nur, daß der Feldmarschall-Leutnant die Familie von
Fürstenberg zum Speisen eingeladen habe . . . Maria Theresia klagte
damals öfters über ihren Sohn, und der Sohn über die Mutter, wenn
es sich um Regierungsangelegenheiten handelte.

Joseph von Ried war in seinem Leben gegen seine Brüder und die
Familie, überhaupt gegen seine näheren Bekannten, insbesondere
Standesgenossen, von großer Aufmerksamkeit, Fürsorge und Wohltätigkeit
. So unterstützte er als vermögender und hochgestellter Herr
die einzelnen Mitglieder seiner Familie, wo es nötig war, und wurde
auch von vielen Seiten um Hilfe und Fürsprache angegangen. Besonders
nahm er sich als Vormund der fünf Kinder seines früh verstorbenen
Freundes, des katholisch gewordenen Freiherrn Franz von
Röder-Diersburg, an und sorgte auch mit der Ritterschaft dafür, daß
die zwei Mädchen im Kloster zu Dieuze, die Knaben im Kloster
Allerheiligen und zu Straßburg erzogen wurden, um sie, wie das
Ritterschaftsprotokoll schreibt, der „üblen Zucht ihrer Mutter", einer
geborenen von Olizy49), zu entreißen.

Der älteste der Knaben kam später in das Regiment von Ried und
starb schon 1778 als Fähnrich in Wien, die beiden jüngeren wurden
badische Offiziere.

M) von Olizy, französisches Geschlecht aus dem Hause de la Motte mit dem Beinamen de Plangues,
in badischen Diensten, Besitz zu Euenheim und Altdorf. 1740 in der Ritterschaft Ortenau immatrikuliert
(Kindler von Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch III 277/278).

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