Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 124
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0126
im Hespengrund, nahm aber nachher ihren Sitz zunächst in Straßburg
, wo sie auch geboren war. Sie starb kinderlos am 15. Juli 1792
in Wien im Tambesischen Haus Nr. 842 in der Schullerstraße an
Brustwassersucht im Alter von 58 Jahren58).

Das Palais Ried in Offenburg wurde nun von der von Blittersdorf-
schen und von Ritzschen Familie gemeinsam bewohnt. Vom Rittergut
Hespengrund übernahm Hofmarschall von Ritz den Bruderhof
und den Leitersberger Hof sowie den Burkhardschen Erblehen-Rebhof
, mit dem im Jahre 1812 Valentin Kiefer belehnt wurde. Für
seinen Guts- und Rebenbau schloß Frhr. von Ritz im Jahre 1807 mit
Michael Gailer von Durbach einen Akkord, der bis zum Übergang
der Güter an den neuen Eigentümer, Frhr. von Neveu, im August 1828
in Kraft blieb. Gailer erhielt damals eine Abfindung von 400 fl.

Frhr. von Blittersdorf hatte aus der von Riedschen Erbschaft den
Bäuerlinshof mit dem von Exzellenz von Ried s. Zt. gebauten Landhaus
im Besitz, ferner den Rebhof zu Nesselried, genannt die Holzhalden
, mit dem er 1780 Joseph Bentz belehnte, der den Hof schon
seit 1768 von Joseph von Ried innehatte.

Auf dem Bäuerlinshof wollte Geh.-Rat von Blittersdorf an einem Sonntag im
Oktober 1790 seinen mit dem Herbsten beschäftigt gewesenen Leuten einen Herbsttanz
geben. Der Amtskommissar auf dem Staufenberg meldete das dem Amt
Mahlberg, weil das Tanzen am Sonntag verboten war, obwohl von Blittersdorf
erklärte, daß seine beiden Höfe der fürstlich-badischen Landeshoheit nicht unterworfen
wären. Das Amt Mahlberg bat die Regierung um Weisung, die dann
dahin lautete, den Tanz „lediglich zu ignorieren", doch sollte über die Feierlichkeit
Bericht erstattet werden. Das Amt schrieb dann: „Der Herbst-Imbis wurde gegeben
, aber dabei hat er keinen Tanz angeordnet. Es hat nach dem Imbis nur
einer von den Herbstleuten auf einer Querpfeife einige Stücke gespielt, wobei
die übrigen herumgesprungen und welches Pfeiffen und Herumspringen eine sehr
kurze Zeit gedauert. Da dieses kein eigentlich angeordneter Tanz gewesen und
nicht einmal so benannt werden kann, folglich nicht gegen die Landesgesetze gehandelt
worden, so kann der Vorgang füglich auf sich beruhen .. ."

In den Rebstücken des Bäuerlinshof es wurde 1794/96 nach Erz geschürft
, was der badische Bergwerksdirektor von Kalm veranlaßte,
wogegen aber von Blittersdorf Protest einlegte.

Nach 1803 waren die gesamten ehemals von Riedschen Höfe im
Hespengrund (Bäuerlinshof, Leitersberger Hof, Bruderhof und der
Erblehenhof Burkhard, sog. Drittelshof) nach und nach im Erbgang
in das Eigentum des Frhr. von Ritz, des von Blittersdorfischen
Schwiegersohnes, übergegangen. Wiederholt versuchte von Ritz den
Besitz zu veräußern, da sich allmählich eine Hypothekenlast darauf
angesammelt hatte. Es gelang ihm im Juli 1828, in dem Frhr. Franz

5S) Adler, Heraldisches Monatsblatt X (1926).

124


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0126