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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 192
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0194
tausendwende bis heute urkundlich nachweisen läßt. Damals blieben noch einige
Lücken bestehen, deren Schließung jedoch bald darauf in ihrem wesentlichen Teil
erfolgen konnte, fm Korker Waldbrief, dessen heute noch da und dort vorhandene
Fassung (Kopien) in manchen Teilen wesentlich von der Urschrift abweicht, heißt
es an erster Stelle:

„... und es hat derselbige Herr Eppel auch einen andern langen großen Wald,
darin eine absonderlich starke Viehweid zunächst dem Korker Wald gelegen, dem
Armen Heiligen zu Zimmern in einem großen Pergamentenen Brieff geschenkt,
dabei verordnet und festgesetzt, daß aus dessen Gewälde alljährlich dem Propst
zu Allerheiligen drei Stück Wildschweine, vier Hirsch und zehen Rehböcke abgegeben
würden, damit die Brüder die Psalmen, so sie zu Gottes und der Heiligen
Ehre singen, auf die Häute schreiben und andere heilige Bücher darein binden und
sich mit dem Fleische in Krankheit laben könnten."

Das war eine Spur, die untrüglich auf ein fehlendes Dokument hinwies, das für
den Ursprung der Gemarkung und die besonderen Privilegien der Leute des Kirchspiels
von dringlicher Wichtigkeit war. Wenig später kam mir das Glück zu Hilfe,
und ich hielt eines Tages zu meiner Überraschung einen ziemlich gut erhaltenen
„pergamentenen Brief" von ziemlichem Umfang in den Händen. Es war der schmerzlich
gesuchte und schon fast aufgegebene Zimmerner Waldbriel, den ich hier in
seinen wichtigsten Stellen im Wortlaut wiedergebe.

Zuvor aber sei zum besseren Verständnis eine Erklärung des nachstehend beurkundeten
Vorgangs gegeben. Die Kirchspielleute von Zimmern, wozu auch die
Leule von Urloffen und Richelheim gehörten, hatten seit der Schenkung um das
Jahr 1200 immer einen chronischen Kleinkrieg und „Späne" mit den Grenznachbarn
zu führen, wobei es oft zur Wegnahme des Weideviehes und sogar zu Totschlägen
kam. Da die des Lesens ohnehin unkundigen Leute mit dem lateinischen Brief zur
Aufhellung der scheinbar verworrenen Rechtslage nichts anfangen konnten, begaben
sich die Geschworenen des Kirchspiels am 16. Dezember 1389 zum bischöflichen
Notar in Straßburg mit der Bitte um Verdeutschung und Auslegung des
lateinischen Textes der Schenkungsurkunde. Das Weitere sagt uns der Waldbrief
selbst:

„In Gottes Namen Amen! Durch dies gegenwärthig offen Instrument Allen, die
dasselbige ansehend, seie kund und zu wissen, daß, als man zählte von der Geburt
Christi tausend dreihundert achtzig und neun Jahr, in der zwölften römischen Zinszahl
, Herrschung des Allerheiligsten Gottes des Vaters, unseres Herrn Bonifazius
des Neunten, aus göttlicher Fürsehung Päpsten in dem ersten Jahr, am Donnerstag
den sechszehnten Tag des Monats Decembris, um die erste Stund desselbigen
Tags oder nahe dabei im bischöflichen Gerichtshofe zu Straßburg gegen das Hohe
Stift gelegen in mein offen Notarion und nach beschriebener Zeugen Gegenwärthig-
keit erschienen und gestanden sein die bescheidenen Männer: Rieflin Salomon,
Henslin Weber, Henslin Schneider, Claus Mundruth, Heinzmann Priester, Durchmann
Ladelin, Radolf zu Richelheim, item Wörner Graft, Walter Ortlieb Johannes,
Jakob Albrecht Schmidt zu Zimmern, item Claus Hannenberg, Henslin Luitpold Rieflin
, Zehnter und Henslin Rinderwasser, der ältere Inwohner des Dorfes zu Urloffheim
der Pfarre Zimmern, Straßburger Bisthums, dennen ich, der Notari einen
lateinischen Brieff nach beschriebenem Inhalt von Wort zu Wort im Deutschen
vorgelesen und ausgelegt, mit Gewalt oder Macht noch Forcht halber erzwungen,
noch auch fürsätzlich irrgeführt oder umbgeben, besonders williglich und frei und
aus anderm guthen Wissen und wohlbedachtem Gemüth als sie mit ihren beschworenen
Eiden mir gedachten Notari darumb gethan, sagten .. . und bekunden,
als jede und alle Ding, so in solchem nachbeschrieben Brieff begriffen währ, wäre
von solcher Zit, daß das Widertheilin Menschen Gedächtnus nitt ist, also gehalten
und daß der nachbeschrieben Wald, genannt ,der freie Lüt Wald' zu und an

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