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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 194
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gefallen, gestorben und des Thodts verblichen war. Darumb die Eltern, voll Leid
und Betrübnus ob dem Thodt ihres Kindes, zu dessen Seelenruh ein stattliche Kirchen
ad Sebastianem in gedachtem Nußbach gestiftet und bawet, auch geschenkt
hat all Korker Gewälde sambt Zubehör den drei Kirchspielen Kork, Boderswilre
und Linx" — und nach dem Zimmerner Waldbrief die Kirche und den großen langen
Wald zu Zimmern.

Wer war nun dieser sagenhafte Fürstengenoß Eppo? Stand er in Beziehung zu
der Weifenherzogin Uta von Schauenburg, die ebenfalls um die gleiche Zeit ihre
großartigen und hochherzigen Stiftungen machte? Geradezu auffällig ist die Parallele
von Ort und Zeit der Schenkungen und Stiftungen, verbunden mit der Einsetzung
der Patronate, die heute noch ein überliefertes Recht der Familie der Freiherren
von Schauenburg in Gaisbach sind. Wie stand Eppo zu der vereinsamten
Herzogin, welche mit Weif VI., Graf von Altdorf und Herzog von Spoleto, verheiratet
war. Von dieser Ehe wissen wir, daß aus ihr ein Sohn mit Namen Gerungus hervorging
, der als Prämonstratenser in das Kloster Erbiboltszell eintrat und später nach
der Gründung Allerheiligens durch seine Mutter erster Propst desselben wurde.
War Herzogin Uta eine Verbindung mit dem „Fürstengenoß" Eppo eingegangen
und ist sie identisch mit dessen Gemahlin Ute? Aber die Zeit und das um die Jahre
der Stiftungen schon vorgerückte Alter der Herzogin sprechen neben manchen
andern Überlegungen dagegen, übrig bleibt aber immer die rätselvolle Gleichzeitigkeit
und der geradezu verwandte Gleichklang im Vollzug der Schenkungen, die
wieder und wieder die Schatten beider Gestalten verbindet.

Nun noch einen letzten Blick in die Urkunden des Zimmerner und Korker Waldbriefes
. Die Schenkungen und damit die Entstehung dieser lateinisch abgefaßten
Pergamente sind um den Ausgang des 12. Jahrhunderts anzusetzen. Die Verdeutschung
des Ziromerner Waldbriefes erfolgt Ende 1389, während sich die Korker
Waldgenossen nach zahllosen Streitigkeiten und Spänen um die Nutzungsrechte
und Grenzen des sogenannten Korker Waldes erst um 1472, also rund 80 Jahre
später, bemühten. Die echte Urkunde des Korker Waldbriefes befindet sich im
Generallandesarchiv zu Karlsruhe, und die wenigen noch vorhandenen Kopien sind
parteihalber stark abgefälscht und entsprechen nicht mehr dem ursprünglichen
Text. Ein Vergleich solcher Kopien macht die Widersprüche in denselben auffällig.

Um so mehr überzeugt die Echtheit des Zimmerner Waldbriefes, dessen Vorhandensein
und rechtlicher Gebrauch durch die Leute des Kirchspiels in der Folgezeit
auch die Korker Waldgenossen in Verlegenheit brachte, daß sie auf den Rat eines
nach Straßburg des Weges ziehenden Mann aus Alpirsbach sich zu dem ebenfalls
etwas sagenhaften Gottesgericht des Stierlaufs entschließen, der eine rechtliche
Festlegung des Korker Bannes bringen sollte. An den Wald der freien Leute zu
Zimmern und seinen Privilegien rührte dieser mystisch verklärte Vorgang im Zeitenablauf
nicht mehr, und die Verminderung der Rechte und der Fläche blieb der modernen
Welt und ihrer Technik vorbehalten.

En'cn A. Huber

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