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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 218
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0220
Zinnß von Capitalien: Die Gemeind S. von 150 8 Capital vermög Oblig. vom
17. Okt. 1668 Bey der Cantzley zu finden, so wegen des Hanns Metzgern in Straßburg
abgelöst worden 7 8 5 ß. — Diese Gemeind soll ferner von 150 8 Cap., so
H. Wolff Eberhard Rollwagen den 19. Okt. 1668 Grfl. Herrsch, an Zahlung gegeben,
abrichten 7 8 5 ß. Davon aber die Gemeind nichts wissen weniger Zur Zahlung sich
verstehen will.

Amll. Gebäuden zu S.: Außgaab Gelt auß gebäu Zu S. tuth nichts,
übrige Einnahmen: Erndbeeth 40 8, Schirmgelt 3 8 5 ß, Todtfall 18 8, Ohmgelt
25 8 6ß 4 4, Ohmgelt von Hochzeitten Nichts, Extraordinaire Ohmgelt 15 8, Bauheller
3 8 7 ß 6 ^, Accise von Würthen, von Metzgern und von Branntenwein
nichts, Pfundtzoll von verkaufften Wiesen 3 8 7 ß 8 Jj. Von der Hanffwaag nichts,
Zoll von StengelHanff Aß 6 4, Frohngelt 101 8 7 ß 4 JJ, An Zehend Pfenning von
frembden Handwercks Leuthen nichts, Accis von WeinHändlem oder von Wein
unterm Reyf nichts.

Von Eckartsweirer Matten und Ackern u. a. m.

Acker Zinns: Die Herrsch. Güther im Bann Eckertsweyer ertragen kein gelt mehr,
sondern Früchten.

Matten Zinnß: Die Sandelmatt uff 4 Tagen groß, E. Banns, hat dißes Jahr vor
Grfl. Herrschafft gemähet werden sollen, ist aber nachgehendt fourragirt worden.
— Ein Viertels Tagen matten vor der Embs E. Banns, Hat dieses Jahr Peter Lutz
wider genossen und davon Bezahlt 2 ß.

Heu: Der Heu Zehenden von der Diekh und EyffHurst Hat ebenmäßig 1704, da das
Gras alles fourragirt worden, nichts ertragen. — Auf der Pfarrmatt Wi tagen, Auf
der Sandelmatt 4 tagen, Die Herrenmatt 13 tagen acker und Matten neben einander
, seind gleichfallß alle fourragirt und gar kein Heu darauff gemacht worden.

WelschKorn: Als der WelschKorn Zehenden Zu E. in denen Feldern abgeschätzt
und folglich eingezogen worden, ist an Zehrung durch Schultheißen und gericht
allda auffgangen 18. — Weilen 1704 alle früchten ausgenommen WelschKorn in
der Gericht E. fourragirt worden, alß Hat auch der Zehend zu Eckertsweyer, Heßel
und HohenHurst nichts ertragen. — Denen Censiten zu E. ist wegen erlittener
fourragirung die dißjährige Korn gülth völlig nachgelaßen worden, thut 13 frtl
Korn. — Ist die Ertragnus des WelschKorn Zehenden an 9 frtl 3 Sr 3 Moßl.

Stroh: In E. aber alle Früchten Bis auff das Welschkorn fourragirt worden.

Hanff: Der Hanff Zehenden Hat an 48 8 1 ß von 4810 schaub ä 1 8 Hirhero zur
TerZ. ertragen 16 8 4 4-— Den 26. 8. ist der Hanff Zehenden zu E. auff geschrieben
und durch mich vor Zehrung und Pferdtfütterung zur Terz Hirhero Bezahlt worden
5ß 10 sambt dem trinckgelt.

Hüner: In E., Heßel- und Hohenhurst eingenommene Fastnacht und Erndhüner
= alte 54 und 49 pahr Junge = 98.

Herrenzinns: Zu E. auff Martinj nach abzug 2 *5, dann die Jungfrauen, weilen sie
nicht erschinen, nichts empfangen. — Vor 16% Cappen nach abzug 2 Stck dem
Schultheißen und Samler geliefert worden ä3j8 = 48 9/?6^, Beneben in Gelt 4 ^ •
Halben Zehenden: Das Frauen Haus zu Straßburg hat Hiebevor vom Niderweyrer
Hoff 6 8 vom Halben Zehenden geben, Wie wohlen nun Bey dem Hoch. Schaffner
diese gelt Zum öffteren gefordert worden, so will Er jedoch sich keines weegs
darzu verstehen, sondern legt dagegen die Rechnung vor, darinnen sich nichts
von diesen 64 findet, noch das solche jemahlen abgerichtet worden,
übrige Einnahmen: Erndbeeth 90 8, Schirmgelt 2 8, Todtfall 18 5/3, Ohmgelt

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