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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 51
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0053
die Franken ihre Oberherrschaft durch eine breite fränkische Kolonisation. Fränkische
Königshöfe und Ansiedlungen entstanden. Die Orte mit der Endung -heim
werden als solche fränkischen Ansiedlungen bezeichnet. Gleichzeitig ist das fränkische
Königsrecht über Alemannien in Geltung getreten. Es besagt unter anderm,
daß alle unbewohnten und unbebauten Gebiete Königsland sind.

Die einzelnen Gaue des Herzogtums Alemannien hatten auch weiterhin ihre
Grafen. Darunter waren auch Franken, z. B. gerade der Ortenaugraf Ruthard um
730 war ein Franke, sogar Königsbote (Nuntius Camerae Regiae im Herzogtum
Alemannien und Verwalter des Herzogtums). Die Königsboten standen im Herzogsrang
. Daher kommt es, daß Graf Ruthard auch als Herzog bezeichnet wurde.

Im Zusammenhang mit der Gründung Gengenbachs als Rodungskloster bleibt
zu klären, welchen Anteil Pirmin und die andern Personen daran hatten und
welche dies waren. Von Pirmin wird überliefert, er habe sieben Klöster gegründet.
Auffallenderweise heißt es auch von Uatelo in den Nekrologen von Nieder-Altaich:
„Dieser Uotilo, Herzog von Bayern, hat sieben Klöster gegründet. In einem von
diesen namens Gengenbach, in Straßburger Diözese, ist er begraben2)." Und wiederum
das gleiche wurde auch vom Grafen Ruthard ausgesagt, der mit Frau und
Sohn in Gengenbach begraben ist3). Also hatten diese beiden letzteren die Rolle
von Mitgründern.

Der Anteil Pirmins ist am leichtesten zu bestimmen. Er mag den Platz für das
Kloster ausgesucht und die Mönche für die Niederlassung bestimmt haben. Außerdem
hat er die Regel, nach der sie leben sollten, entworfen. Es war eine eigenartige
Mischregel zwischen der alten Benediktinerregel und der Columbanregel, die
dem nördlichen Klima mehr angepaßt war. Die Bestimmung der freien Abtswahl
mag ebenfalls von Pirmin vorgeschlagen worden sein. Dieses Klosterrecht findet
sich auch bei den andern Pirminklöstern seit ihrer Gründung, soweit wir es feststellen
können. Ein neuzuwählender Abt soll aus dem eigenen Kloster genommen
werden und nur, wenn dort kein geeigneter Kandidat wäre, aus einem der andern
Klöster Pirmins gewählt werden. Also bildeten die Pirminklöster von Anfang an
eineArtKongregation oder Observanz, wie es schon bei denColumbanklösternwar4).

Wie steht es mit dem Anteil der weltlichen Stifter an der Klostergründung?
Die erste Gründung und der Ausbau eines Klosters sind in jenen frühen Jahrhunderten
wohl zu unterscheiden. Von den Anfängen bis zur Weihe der Klosterkirche
und der Aufnahme eines geregelten klösterlichen Lebens verflossen oft einige
Jahre5). Die Klärung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausstattung war nicht
immer leicht. Pirmin sah ernsthaft darauf, daß die Gewähr für eine Dauergründung
gegeben wurde, und das war nicht ohne die weltliche Macht möglich. Den Anfang
bildete die Zuweisung des Bodens. Aber vom Boden für die Klostergebäude allein

!) MG Necrol., 30; MG SS XXV, 640. Das Begräbnis ist eine Verwechslung mit Ruthard.

') MG Libri Confraternitatum, 75. In H 228 sind alle um 1700 erreichbaren Quellenstellen über
Ruthardus sauber zusammengestellt, eine ansprechende historische Studie, fol. 22 ff.; H 229, 3 f.;
Monumenta, De fundatione monasterii Gengenbacensis, 159 f.; Mone, Quellensammlung der badischen
Landesgesch. III, 45 u. 74 ff.; Stalin, Wirtembergische Gesch. I, 241, 243, 326.

4) Später schloß sich das Kloster der sog. Bursfelder Kongregation an, H 229, 22, 77, 90, 103, 272,
498, 499. s) Tüchle aaO.

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