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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 61
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die Abtei ein Kreisstand dieses Kreises. Doch mag es überraschen, daß Gengenbach
nicht auf der Prälatenbank saß, sondern bei den weltlichen Ständen. Dazu war
der Abt in seiner Eigenschaft als Inhaber der Grafschaft Gengenbach gekommen.
Erst 1751 zur Zeit des Abts Benedikt Rischer wurde auf einem „Konvent des
Prälatenkollegiums in Ulm" die Aufnahme des Klosters Gengenbach ins 18 Mitglieder
starke Prälatenkollegium beschlossen"'1). Die Mitgliedschaft im Prälatenkollegium
mußte im Vorteil der Abtei gelegen sein, sonst hätte sich Gengenbach
sicher nicht darum bemüht. Um aber die finanzielle Last der doppelten Mitgliedschaft
etwas zu verringern, setzte sich Gengenbach für die Aufnahme der Abtei
Zwiefalten ins Prälatenkollegium ein, wohingegen Zwiefalten einen Teil (etwa
die Hälfte) des gengenbachischen Beitrages auf sich nahm54).

Schon bald nach Einführung der Kreisverfassung fühlte sich das Kloster in seinem
Matrikularbeitrag zu hoch eingestuft. Allen Ernstes glaubten die Mönche, daß
sich Gengenbach „mehr dan alle übrigen Stände des Schwäbischen Kraißes oder
wohl des gantzen römischen Reichs in dem Ansatz seiner Reichß- und Kraiß-
Beiträge (wie solches auß denen in unßerer Kanzley vorhandenen vilen Deduc-
tionen, Memorialien und Repraesentationen, sonderheitlichen aber des vom jetzigen
Abt Paulus im Jahr 1727 zum druckh gefertigten Historischen Berichts des mehrern
ersichtlich ist) beschwert fände, mithin solche von bereits 2 Jahrhunderten her
immer erseufzte Gelegenheit, eine Erleichterung hierin zu erlangen, eyfrigist sich
zu nutzen machen sollen und wollen"5"'). Diese Gelegenheit kam 1721.

Das Kloster hatte aber das Unglück, daß sowohl der damalige Abt als auch
der Großkeller und die Beamten die Wichtigkeit dieses Anliegens nicht verstanden
, und es überdies einem Commissar [Solatii56)] anvertrauten, der des Klosters
wirtschaftliche Lage nicht kannte und zudem den Städten, die bei jeder Gelegenheit
das Kloster zu schwächen suchten, gänzlich ergeben war.

Als Solatii für seine Tabellen die Unterlagen sammeln wollte und nach den
Abtei-, Großkellerei-, Keller-, Kasten- und Küchen-Rechnungen oder Handbüchern
fragte, da waren deren halt gar keine vorhanden, und der Oberschaffner, zu dessen
Obliegenheiten dies zumeist gehörte, konnte keine Auskunft geben. Für dieses
wichtigste Anliegen des Klosters war nichts vorbereitet57). Deswegen konnte Solatii
auch nur ein armseliges Memoriale drucken lassen. Aus seiner Unkenntnis der
wirklichen Verhältnisse hielt er zum Entsetzen des Konvents eine jährliche Abgabe
ans Reich von etwa 400 bis 500 Gulden für noch tragbar.

Auf Bitten der Abtei Gengenbach wurde 1731 durch den Sekretär des Schwäbischen
Kreises eine Matrikularinquisition vorgenommen. Dieser Sekretär mußte
feststellen, daß die Abtei Gengenbach alle Reichs- und Kreisabgaben nur aus den
Einkünften der eigenen Kameralgüter bestreiten müsse und niemand im Umlageverfahren
daran beteiligen könne58).

Abt Paulus (1726—1743) mußte drei kostspielige Reisen nach Ulm, dem Sitz

"j U. vom 8. Juli 1751, GK 30/91 Gb Stift. «J Ebenda. ss) H 229 1721, 643.

s4) Uber ihn erzählt H 229, wie er von Zell aus das Kloster schädigte und schließlich zum öffentlichen

Feind des Klosters wurde. S. 657 und 632. ") H 229, 644 b.
s») U. vom 27. Januar 1731, GK 30/91 Gb Stift.

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