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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 99
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gelegen, das sich vorzüglich zu einer Badeanstalt eigne, denn er könne in längstens
14 Tagen wenigstens 7, nötigenfalls 10 Badezimmer errichten, ja es sei schon beim
Bau des Hauses auf das jetzige Vorhaben Rücksicht genommen. Der dem Gesuch
beigegebene Plan zeigt im Erdgeschoß auch richtig 7 gleiche kleine Gemächer. Ein
Wasserkanal11), der ganz nahe hinter seinem "Wohnhause vorbeifließe, und der
immer reines gesundes Wasser habe, und zwar in solcher Menge, daß damit die
Seiden- und Baumwollenfärberei, welche Baron v. Kraft errichtet hat12), getrieben
werden kann, könne zur Badeanstalt benutzt werden. Weiter führt dann Kraft in
seinem Gesuch aus, daß die Badeanstalt zwar für eine Heilquelle nicht ausgegeben
werden könne, sie wäre „mehr ein Reinigungsbad, aber auch als solches
würde sie in medizinisch polizeilicher Hinsicht von den wichtigsten Folgen sein"
und bei zweckmäßigem Gebrauch oft dieselben Dienste leisten wie ein Miner al-
b a d. Für die medizinischen Bäder wäre er als wissenschaftlich gebildeter und
lizenzierter Wundarzt, der seit 25 Jahren den ihm übertragenen Dienst zur größten
Zufriedenheit seiner Obern versehe13), der geeignete sachverständige Leiter.
Dann kommt jedoch auch das „Aber", eine Wirtschaft müsse mit dem Bade absolut
notwendig verbunden sein, weil die Einnahmen aus dem Bade nicht ausreichen,
die Unkosten zu decken.

Obgleich das Bezirksamt sich früher gegen die Vermehrung der Wirtschaften
ausgesprochen hatte, gibt es nun doch das Gesuch des Amtschirurgen Kraft mit
heftigen Ausfällen gegen die Habsucht und den Egoismus der Wirte befürwortend
weiter, begleitet von einem längeren, das Gesuch ebenfalls unterstützenden Gutachten
des Großherzoglichen Physikats Haslach14). Gleichwohl lehnt die Groß-

(mit der Unterschrift: Blum Oberlehrer). Das anstoßende Fürstl. Rentamt (durch das ehem. Zehntgebäude
) wendet mens ein. Sales Zimmermann als Anstößer durch seinen Allmendgarten ist nicht erschienen
, er läßt aber durch den Stadtbott melden, daß gegen den Bau nichs einzuwenden sei, wenn
die gesetzliche Entfernung eingehalten und von seinem Gartenfeld zurückgeblieben wird. Die Stadt
verlangt, daß der Wassergraben {der Uberrest des früheren Befestigungsgrabens) nach dem Plan gegen
des Herrn Pfarrers Umgang getrieben werden muß, was mit wenigen Kosten ausführbar ist. Am 16. Juli
1824 erscheint der Oberwundarzt Fidel Kraft in der Ratssitzung und trägt für sich und in Vollmacht des
Bäckermeisters Xaver Klausmann und des Glasermeisters Konrad Kern vor: Die Stadtmauer habe vor
ihren zu erbauenden Häusern auf dem Graben eine Höhe von 12 Schuh und sei an mehreren Stellen so
schadhaft, daß sie drohe einzustürzen. Bei dieser übermäßigen Höhe und der sehr geringen Entfernung
der Stadtmauer von ihren Gebäuden werden ihnen Licht- und Luftzugang benommen und dieselbe in
jeder Hinsicht schädlich und nachteilig, für die hiesige Stadt aber sei dieselbe ganz zweck- und nutzlos,
indem dieselbe nicht mehr wie früher dem Orte zum Schutz und Sicherheit dienen, weil die Tore abgetragen
und die Mauern selbst an mehreren Stellen durchbrochen und Ein- und Ausgänge gemacht
worden seien. Kraft bittet daher, ihm und Konsorten vom Stadtrat erlauben zu wollen, die fragliche
Mauer, die wegen ihrem elenden und gebrechlichen Zustande polizeilich nicht mehr sollte geduldet
werden, auf einige Schuh abnehmen zu dürfen und erbiete sich, dieselbe gemeinschaftlich nach geschehener
Abnahme ordentlich auszuebnen und auszubessern, wodurch dann der hiesige Ort an Verschönerung
gewinnen und die Bittsteller vor Schaden und Nachteil gesichert würden.

Die Abnahme der Stadtmauer auf eine Höhe von 5—6 Schuh wird dann vom Bürgermeister Glücker
und dem Raisverwandten Hinterskirch verwilligt.

u) Der sogenannte Schwanengraben, ein Teil des Inneren Grabens.

12) Ein weiteres Unternehmen des Barons Karl v. Kraft zur Schaffung einer Existenz.

1S) Nach seinen eigenen Angaben hat er 1812—1825 das Stabschirurgat in Haslach unentgeltlich versehen
, wofür ihm keine andere Belohnung zuteil wurde, als daß er, ven einem contagiosen Nervenfieber
ergriffen, 16 Wochen lang krank darniederlag. Erst seit 1825 bezog er die tarifmäßige Besoldung eines
Stabschirurgen.

14) Das Gutachten des Physikats ist stellenweise ein kleines Kuriosum und sei deshalb hier auszugsweise
wiedergegeben:

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