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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 109
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Spreter von Ettenheim, den die beiden Wirte Zachmann und Hilberer als ihren
Vertreter in der Streitsache mit den Wirten Grieshaber, Kröpple, Fauz und Merkle
beigezogen hatten. Er schreibt unter anderm: die Beklagten werden „eine Badanstalt
in großartigem Style zu natürlichen und künstlichen Bädern aller Art errichten
und auch das Wirtschaftsgebäude wird hinter demselben nicht zurückbleiben
, da es ihnen weder an den nötigen Geldmitteln, noch am guten Willen,
noch an persönlicher Qualifikation fehlt. Man halte nicht entgegen, daß ein derartiges
Etablissement das Bedürfnis Haslachs übersteigt. Einmal glauben die Unternehmer
, daß hier wie überall vermehrte und verbesserte Gelegenheit auch stärkere
Frequenz zur Folge haben werde, und dann rechnen sie auch auf den Zuspruch
Auswärtiger, an denen es jetzt, wo die Bäder mit kaltem Wasser so sehr in Schwung
gekommen sind, bei der schönen Lage und gewiß trefflichen Einrichtung des vorhabenden
Etablissements gewiß nicht fehlen wird". Und er fährt dann in bezug
auf die in Haslach bestehenden Verhältnisse fort: „In der Regel können reisende
Herrschaften nur in Dachzimmern für eine Nacht ein Unterkommen finden, ihnen
aber für mehrere Tage einige bequeme Zimmer einräumen zu können, dazu hat
kein einziges der vorhandenen Gasthäuser auch nur von weitem Raum genug.
Nur diesem Mangel an Fremdenzimmern muß es beigemessen werden, daß von
den zahlreichen Reisenden, die das reizende Kinzigtal nach allen Richtungen durchziehen
, nicht einmal wenige in unserm freundlichen Städtchen sich kurze Zeit verweilen
, um Ausflüge in unsere schöne Nachbarschaft zu machen, während dies in
den geräumigen Gasthöfen der benachbarten Städte Hornberg und Triberg, die
mit Naturschönheiten weniger begabt sind, viel häufiger der Fall ist. Wird hie-
mit, wie es die Unternehmer beabsichtigen, eine schöne Gartenwirtschaft, an der
es in Haslach ebenfalls mangelt, verbunden, so wird auch den Einheimischen ein
Genuß gewährt, der nicht unter die letzten Annehmlichkeiten des Lebens zu zählen
ist25)."

Beim Graben des Brunnens, der das zum Bauen nötige Wasser liefern und nachher
zum Hausgebrauch dienen sollte, trat etwas Unerwartetes und Unvorhergesehenes
ein, das dem Unternehmen Zachmanns erst Berechtigung und Glanz verleihen
konnte: „eskameineMineralquellezumVorschei n." Nach
einer Auslassung des Amtsphysikats Haslach soll man auf den mineralischen Ge-

*') Bei der Durchsicht der Prozeßakten fällt auf, daß die Schriftsätze der Advokaten und Rechtspraktikanten
fast alle sehr wortreich und langstielig abgefaßt sind. Der Grund wird klar, wenn auf
dem Rande die Taxe vermerkt ist: sie betrug je Bogen 1 Gulden.

übrigens darf hier angemerkt werden, daß nicht jedermann das Recht hatte, solche Schriftsätze zu
verfassen. Im Großherzoglichen Badischen Staats- und Regierungsblatt vom 20. Februar 1830 ist eine
Verordnung über die Ausübung des Schriftverfassungsrechts der Rechtspraktikanten gemäß Entschließung
des Staatsministeriums vom 17. Dezember 1829.

Im Anzeigeblatt für den Kinzig-, Murg- und Pfinzkreis vom 9. Januar 1830 erschien folgende Anzeige:
„Haslach. Ich bin gesonnen, das Schriftverfassungsrecht in Rechtssachen auszuüben und habe die
Ehre, meine diesfalsigen Dienste empfehlend anzubieten. Karl Bauer, Rechtspraktikant."

Bei diesem Schriftverfassungsrecht scheinen sich aber gleich Mißstände gezeigt zu haben. Am
3. November 1830 erschien eine Verfügung des Großherzoglichen Badischen Hofgerichts des Mittelrheinkreises
vom 29. Oktober 1830 des Inhalts, daß in ein und derselben Sache der Rechtspraktikant, der
als Richter oder Aktuarius zur Verhandlung oder Entscheidung einer bürgerlichen Rechtsangelegenheit
mitgewirkt hat, weder für die eine noch die andere Parthie das Schriftverfassungs- und Anwaltsrecht
ausüben darf.

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