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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 116
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seinem Laboratorium befindliche Brunnen erst im September vorigen Jahres gegraben
wurde, nachdem er schon 2 Jahre vorher das v. Kraftsche Haus durch Kauf
an sich gebracht hatte, und daß angestellte Untersuchungen aufs klarste dargetan
haben, daß der Brunnen Zachmanns ein an Eisengehalt sowohl als an sonstigen
Bestandteilen weit ausgezeichneteres Wasser enthält als derjenige Emsts.

Wie weit die Feindschaft der übrigen Wirte gegen Zachmann und seine Befürworter
ging, erfahren wir aus einer Vernehmung des Gemeinderats durch das Bezirksamt
am 8. Mai 1841. Seit der Wirtschaftsgeschichte suchte der größere Teil
der Wirte die Gemeinderäte dadurch zu kränken, daß sie auf öffentlicher Straße
die in allen kleineren Städten gewöhnlichen Höflichkeitsbezeugungen versagten.
Der Gemeinderat blieb aber gleichwohl auf seiner früheren Erklärung bestehen.

Am 24. Juni 1841 berichtet die Kreisregierung: der Rekurs der 4 Wirte wurde
durch das Ministerium des Innern verworfen. Die Wirte aber gaben sich immer
noch nicht zufrieden. Am 6. Juli 1841 legt Rechtspraktikant Haas für seine
Committenden Rekurs beim Staatsministerium ein. Am 9. Juli erwidert das
Bezirksamt, daß es die Rekursanmeldung lediglich zu den Akten genommen habe,
da eine solche weder nach der Rekursordnung vom Jahre 1833 noch nach dem
Wirtschaftsgesetz von 1834 möglich sei. Am 17. Juli protestiert Haas hiergegen,
da das Bezirksamt zu einem solchen Beschluß nicht ermächtigt sei. Haas kämpft
erbittert weiter, am 31. Juli reicht er eine Beschwerdeschrift an das Staatsministerium
ein. Am 10. August gibt jedoch das Bezirksamt die Beschwerdeschrift an
Haas zurück mit dem Bemerken, daß man sich keinesfalls veranlaßt finde, solche
höheren Orts vorzulegen. Ergebnis: Kosten in Höhe von 18 fl. für die Wirte in
Sachen gegen Zachmann. Damit waren für die beschwerdeführenden Wirte alle
damaligen Rechtswege erschöpft, heute würde ihnen wohl noch der Weg einer
verwaltungsgerichtlichen Klage offenstehen.

Damit befand sich nun Zachmann weiterhin unangefochten im Besitz der Wirtschaftsgerechtigkeit
für sein stattliches Haus. Die Anfechtungen hatten aber noch
kein Ende, sie kamen jedoch nun von einer ganz anderen Seite. Um für das erstellte
Bad auch die erforderlichen Gäste heranzuholen, ließ Zachmann Ende
Mai 1843 eine Anzeige erscheinen, wie dies andere Bäder zur gleichen Zeit auch
taten30). Die „Anzeige und Empfehlung der Brunnenkur und Badeanstalt", die
in drei aufeinanderfolgenden Nummern der Karlsruher Zeitung am 28., 30. und
31. Mai erschien, war sehr ausführlich und vielversprechend. Sie hatte folgenden
Wortlaut:

Am Pfingstmontag, dem 5. Juni d. J. wird die seit einem Jahr infolge der entdeckten
Heilquelle neu errichtete Badeanstalt dahier für den kommenden Sommer
wieder eröffnet und bei diesem Anlasse zugleich Tanzmusik gehalten werden.

Nach der qualitativen und quantitativen Untersuchung dieser Mineralquelle

30) Etwa zur gleichen Zeit erschienen in der Karlsruher Zeitung Anzeigen und Empfehlungen von
den nachfolgenden Badern:

Erlenbad bei Achern, Besitzer Ph. Ketterer; Solbad zu Wimpfen am Berg; Bad Peterstal, Besitzer
F. X. Kimmig; Bad Überlingen am Bodensee, Besitzer Gebr. Mahl; Bad Freyersbach, Besitzer Joh.
Börsig; Griesbach, Besitzer Dollmätsch; Griesbach, Besitzer Monsch; Hubbad; Triberg, Besitzer Philipp
Kuß zum Kreuz; Rothenfels, Elisabethenquelle.

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