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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 138
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0140
Verkäuferin ihm versprochen, ohne Aufschub gelangen möge. Er führt an, daß die
Verkäuferin zwei Stück des Gutes zwei Bauern vor dem Kauf zu Erblehen verliehen
, ihm aber versprochen habe, den Schaden mit 10 Ohm Wein und fünf Viertel
abzutragen, was jedoch bis dato ausständig sei. Auch ersucht er um Enthebung
vom Bodenzins des Hospitals zu Offenburg und des Gotteshauses Gengenbach.

Von 1677 bis 1684 war Obrist Alexander von Göcking Besitzer des Rießhofes
. Am 10. Juli 1686 verkaufte seine Witwe Maria Johanna von Göcking, geborene
von Roll, das Rießgut an Abt Placidus, Prior und Konvent des Gotteshauses
Gengenbach, um 4600 Gulden guter Währung. Ein Interimskaufbrief
war bereits am 10. April 1684 von A. von Göcking ausgestellt worden (A. von
Göcking ist im Feldzug in Ungarn umgekommen).

Beständer : Am 14. Januar 1702 ist zwischen dem Gotteshaus Gengenbach
im Beisein des Prälaten und Klemens Züricher als künftigem Meier im freiadlichen
Rießgut die Belehnung traktiert und beschlossen worden, auch wie er sich zu
verhalten und was er zu „prestieren" habe. Laut Bestandbrief vom 6. Februar
1735 wurde auf 18 Jahre um 8 Viertel Weizen, 12 Viertel Korn und 4 Viertel
Gerste Hans Georg Hurst aus Durbach das Rießgut mit Haus, Hof, Scheuer,
Stallungen, Äckern und Matten, das Rebgewächs ausgenommen, nämlich 19 Jeuch
Sommeracker und 25 Jeuch Brachacker, 4 Haufen Reben und 21 Vi Tauen Matten,
verliehen und verlehnt unter den Bedingungen, daß er für Reparaturen selbst
aufzukommen hat, die Äcker und Matten in gutem Stand hält, Obstbäume pflanzt,
von den Gütern nichts verkauft, verlehnt, verändert, versetzt, verpfändet, nichts
gestattet, was dem Gutsrecht zuwiderlaufen könnte, von allen Gütern, außerhalb
oder innerhalb der Freiheit, den Zehnten liegen läßt, alles Obst zu erster Hut
einsammelt, den Hauptzehnten zu Ortenberg alljährlich in das Rieß einführt,
jährlich im Herbst des Gotteshauses Zehntdrittel oder anderen Wein aus Weierbach
, Ortenberg und dasigem Revier nach Gengenbach führt, auch dem Rebmann
in Käfersberg 300 und dem anderen Rebmann 50 Stück Stroh auf die Erbhöf daselbst
von des Klosters Zehntstroh führt, auch Hand- und Fuhrfronen leistet, an
die Reben Dung abgibt, die 4 Haufen Reben um das Halb baut, jährlich 2 Ochsen
nebst einem Stückel Rindvieh überwintert. Im Jahre 1759 wird das Gut Franz
Hurst auf 9 Jahre verliehen und nach seinem Tod 1764 seinem Sohn Johann
Georg Hurst auf die Zeit von 1764 bis 1782 und nochmals bis 1800, nach seinem
Ableben am 26. August 1796 dem Andreas Schillin von Zunsweier, der sich mit
der Witwe des Hans Georg Hurst verehelichen wird.

R e b b a u : Unterm 28. Februar 1725 werden dem Rebmann Hans Kern sämtliche
gotteshausischen Reben, zum Rießgut gehörig, nämlich 55 Haufen im Schloßberg
, 6 im Rießfeld, 12 in der Nachtweid und 13 im Schalken, zusammen 86
Haufen, zu bauen überlassen. Nachfolger des verstorbenen Kern wird unterm
24. Dezember 1732 Rebmann Franz Hermann, der über 60 Haufen Reben um
das Halbe auf kein bestimmtes Jahr, sondern auf des Gotteshauses Konvenienz
und sein Wohlverhalten hin bebauen soll. Es wird ihm das Rebhaus frei und ohne
Zins überlassen, er bekommt 2 Jeuch Acker und 1 % Tauen Matten, damit er
2 Stück Vieh halten kann. Für 1000 Rebstecken muß er 6 Gulden bezahlen, er hat

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