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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 139
(PDF, 66 MB)
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Rießhof
(Rüdeseite)

die Trauben zu trotten und den Wein auf die Wagen zu laden, auch seinen halben
Teil Wein dem Gotteshaus zu liefern, doch darf er von je 100 Ohm 12 Ohm für
sich behalten, er erhält zudem 1 Viertel Korn, 3 Sester Weizen, 2 Pfund Lichter
und 1 Pfund Unschlitt. Er hat dem Mundboten, den das Gotteshaus in der Herbstzeit
in das Rieß sendet, zu verköstigen, auch hat er den Geistlichen, der zur
Herbstzeit in das Rieß geschickt wird, zu verpflegen. Unterm 18. Februar 1774
wird Anton Hermann mit dem Amt eines Rebmanns betraut. Am 10. Dezember
1731 werden an 6 Rebleute aus Weierbach Reben im Rießberg verlehnt unter
der Bedingung, daß sie jährlich alles Nötige ohne Zutun des Gotteshauses anschaffen
, dem Gotteshaus „den 3. Ohm gratis, die 2. Terz auf den Schlag, die
3. Terz aber für sich behalten sollen". Wenn sie aber vom Gotteshaus etwas entlehnt
haben, sollen sie es im Herbst von der letzten Terz bezahlen. Da durch die
Nachlässigkeit einiger Rebleute die gotteshausischen Reben in Abgang geraten
waren, wurde Rebmann Georg Schulz am 22. Februar 1766 mit dem Bau von
68 Haufen beauftragt. Weil die beiden Rebleute Anton Herrn und Anton Stürzel
in Streit lebten, wurde am 17. April 1792 eine Teilung ihrer Güter vorgenommen,
indem jedem gleichviel, nämlich 59 Haufen, zufiel. Anton Stürzel wurde am
9. November 1799 entlassen, während mit Anton Herrn ein Bestandakkord auf
9 Jahre geschlossen wurde (1800—1808).

Das Rießgut ein Rittergut. Bis zum Jahre 1729 war der Abt des
Gotteshauses Gengenbach unbestrittener Eigentümer des "Rießgutes. Doch erst, als
1738 Franz Jakob Christian Böcklin von Böcklinsau, Mitglied der Ortenauer
Ritterschaft, die Herausgabe des Rießgutes verlangte gemäß ritterlichem Privileg,
daß ein adeliges Mitglied seine adeligen Güter, die er zu verkaufen beabsichtigte,
zunächst seinen Freunden, sodann der Ritterschaft zum Kauf zu „billigem Wert"

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