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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 179
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treten. Dafür haben wir, wenn auch im einzelnen nicht zahlenmäßige,
sichere Nachweise. Aber das Statutenbuch von Baden enthält Zunftordnungen
für Bäcker, Müller, Metzger, Ziegler, Wollenweber,
Fischer, Kannengießer, Goldschmiede, Wirte.

Auf Ansuchen dieser Gewerbe erhielten die Badener Handwerke
im Jahre 1486 eine „Ordnung", und zwar nach Maßgabe der Zunftordnungen
von Pforzheim und Ettlingen. Die Badener Zunftordnung
besteht aus 130 Artikeln: auch ein Hinweis, daß ausgedehnte Ge-
werbetätigkeit vorhanden war. Daneben gab es auch Ordnungen für
Gewerbe, die nicht zahlreich vertreten waren. So hatte es in Baden
im Jahre 1456 nur zwei Goldschmiede gegeben, die wegen dieser
geringen Zahl damals nicht der Zunftpolizei und Zunftgarantie unterstanden
, sondern der Handels- und Marktpolizei. Wenn nun die
Goldschmiede 1486 in die Zunftordnung aufgenommen wurden, so
kann man daraus schließen, daß ihre Zahl sich erhöht hat — und
dies scheint wieder mit dem Aufstieg des Badelebens in eben jener
Zeit in Wechselwirkung gestanden zu haben. Wie denn das Handwerk
der Goldschmiede in der Zeit von der Mitte des 15. bis weit in
das 16. Jahrhundert stark anstieg und hiermit auch das Bedürfnis, sie
in besonderen Zunftordnungen zu behandeln — so erließ 1563 der
Pfalzgraf Kurfürst Friedrich III. eine Goldschmiedordnung zu Heidelberg
mit 33 Artikeln (vgl. Mone: Zunftordnungen des 14. bis 16. Jahrhunderts
. ZGO. 1852 S. 153).

Nun hat sich durch die im vergangenen Jahr auf Anregung des
Verfassers durchgeführte Sichtung der auf die Stadt Baden-Baden
bezogenen urkundlichen Bestände im Generallandesarchiv in Karlsruhe
herausgestellt, daß eine erheblich größere Anzahl von Urkunden
der Stadt Baden noch vorhanden ist, als man bisher angenommen
hat. Sie enthalten allerdings keine Darstellungen über die Tätigkeit
der Bruderschaften, wohl aber zeugen einige unter ihnen wenigstens
von dem Vorhandensein mehrerer Bruderschaften und von
ihren Zusammenhängen mit der Kirche, der markgräflichen Herrschaft
, der Stadt und ihrer Bürgerschaft.

In einer glücklicheren Lage ist in dieser Beziehung beispielsweise
die Stadt Offenburg. In der ausgezeichneten, 1951 erschienenen Stadtgeschichte
von Offenburg hat der Archivar der Stadt, Oberstudienrat
Dr. Kähni, eine Darstellung der Offenburger Bruderschaften gegeben
(S. 86 ff.). Die dort aus den Urkunden entnommene Schilderung der
religiösen und caritativen Verpflichtungen dürfte im wesentlichen
ebenso auf die Baden-Badener Bruderschaften zutreffen, so daß wir

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